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Alle Informationen zu den neuen EU-Drohnenführerscheinen

EU Drohnenführerschein – alle Informationen

Seit dem 01.01.2021 gelten neue Gesetze für in Europa gültige Drohnenführerscheine. Benötigst du einen Drohnenführerschein? Erfahre im folgenden Beitrag alles zu den neuen Regelungen und wie du einen entsprechenden Nachweis erwerben kannst. Nur mit dem richtigen Drohnenführerschein ist es nämlich unter zahlreichen Bedingungen erst möglich, seine Drohne legal zu fliegen. Finde jetzt heraus, ob und wo du dich registrieren musst.

Die neue EU-Drohnenverordnung, die zum Ende des Jahres 2020 in Kraft getreten ist, löst die in vielen Ländern vorher gültigen nationalen Drohnenverordnungen ab. Die neue Verordnung hat sich zum Ziel gesetzt, die innerhalb der EU zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen und Gesetze beim Einsatz von Drohnen zu vereinheitlichen.

Teil dieser Vereinheitlichung ist auch die Einführung neuer EU-Drohnenführerscheine. Davon gibt es nun zwei:

  • EU-Kompetenznachweis
    (umgangssprachlich als „kleiner EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet)
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis
    (umgangssprachlich als „großer EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet)

Die Unterschiede, Inhalte und voraussichtlichen Kosten dieser beiden Drohnenführerscheine werden wir in den folgenden Absätzen für die Länder Deutschland und Österreich zusammenfassen und erklären.

Dazu klären wir auf, was mit den bisherigen Kenntnisnachweisen passiert, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drhnenverordnung erworben werden konnten.

Bitte beachtet, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Änderungen können hier jederzeit von den offiziellen Stellen innerhalb der EU vorgenommen werden. Wir halten diesen Artikel entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen auf einem aktuellen Stand und liefern die offiziellen Quellen zu den Informationen aus diesem Artikel.

Der kleine Drohnenführschein – EU-Kompetenznachweis

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EU-Kompetenznachweis (neuer Entwurf)

Der EU-Kompetenznachweis, oder auch kleine EU-Drohnenführerschein, soll sicherstellen, dass ein Drohnenpilot die nötigen Grundkenntnisse im Betrieb einer Drohne sowie in der neuen EU-Drohnenverordnung hat. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Drohnenbesitzer sich mit den wichtigsten Umständen vertraut gemacht hat.

Um den EU-Kompetenznachweis zu erwerben genügt ein einfaches Online-Training mit einem anschließenden Online-Test. Dieser Test besteht aus 40 Multiple-Choice Fragen, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen.

In Deutschland kann der Test auf der zentralen Plattform des Luftfahrt Bundesamt (LBA) durchgeführt werden. Über diesen Link geht es direkt zur Onlineanwendung (Abschnitt Onlinetraining für Fernpiloten). Vor der eigentlichen Prüfung muss ein kostenloser Probetest mit reduziertem Umfang durchgeführt werden. Danach ist die Registrierung als Drohnenbetreiber notwendig um den eigentlichen Online-Test dudurchführen zu können. Die Registrierung kostet 20€, der Test zum EU-Kompetenznachweis 25€.

Drohnenpiloten aus Österreich können den EU-Kompetenznachweis nach einer Registrierung auf der Drohnen-Plattform der AustroControl erwerben. Der eigentliche Erwerb des Drohnenführerscheins ist in Österreich dabei kostenlos. Die dafür notwendige Registrierung kostet jedoch 31,20€.

Die Gültigkeitsdauer des EU-Kompetenznachweis liegt bei 5 Jahren. Danach muss er erneut erworben werden, was unter Umständen auch durch einen vereinfachte Vorgehensweise möglich sein wird.

Der große Drohnenführerschein – EU-Fernpilotenzeugnis

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EU-Fernpiloten-Zeugnis (neuer Entwurf)

Das EU-Fernpilotenzeugnis, also der große EU-Drohnenführerschein, ist deutlich umfangreicher und weniger einfach zu erwerben. Voraussetzung für das EU-Fernpilotenzeugnis ist der EU-Kompetenznachweis sowie das eigenständige ausführen eines praktischen Selbsttests. Dieser kann eigenverantwortlich durchgeführt werden und muss schriftlich bestätigt werden.

Voraussetzungen für das EU-Fernpilotenzeugnis

Deutschland

Sind die Voraussetzungen geschaffen kann man sich an die notwendige theoretische Prüfung wagen, die aus 30 Multiple-Choice-Fragen besteht und bei einer durch das LBA anerkannten Stelle absolviert werden muss. Es handelt sich dabei um Diensteleister, die vom LBA geprüft wurden und berechtigt zur Durchführung des Tests sind. Es ist davon auszugehen, dass sich dort viele der bisher anerkannten Stellen des bisherigen Kenntnisnachweis wiederfinden werden. Der Test darf ebenfalls, unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen, auch online durchgeführt werden. Die Kosten für die Schulungsunterlagen und die Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis kann jede anerkannte Stelle dabei selbst festlegen. Zusätzlich werden jedoch für die Ausstellung des EU-Fernpiloten-Zeugnis nochmals 30€ beim LBA fällig.

Besteht man den Test (75% richtige Antworten), ist man berechtigt sein EU-Fernpiloten-Zeugnis beim LBA anzufordern.

Folgenden Themen werden im EU-Fernpiloten-Zeugnis abgefragt:

  • Meteorologie
  • Flugleistung
  • Technische und Betriebliche Minderung von Risiken am Boden

Österreich

Auch in Österreich besteht die Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis aus 30 Multiple-Choice-Fragen von denen 75% richtig beantowrtet werden müssen um die Prüfung zu bestehen. Anders als in Deutschland wird die Prüfung jedoch direkt von der AustroControl in einem Präsenztermin abgenommen. Eine Übersicht der nächsten Termine liefert die folgende Seite.

Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt dabei in Eigenregie. Man muss sich also selbst um die Beschaffung der notwendigen Unterlagen kümmern, wofür die AustroControl entsprechende Lernziele zur Verfügung stellt. Dafür kann man auf das Selbststudium setzen oder Angebote von diversen Schulungsdienstleistern in Anspruch nehmen, die auf die Prüfung vorbereiten. Solche Vorbereitungskurse kosten in der Regel Geld.

Die Prüfung und Ausstellung des EU-Fernpiloten-Zeugnis bei der AustroControl selbst kostet 14,40€.

Gültigkeitsdauer des EU-Fernpiloten-Zeugnis

Die Gültigkeitsdauer des EU-Fernpiloten-Zeugnis liegt bei 5 Jahren. Danach muss es erneut erworben werden, was unter Umständen auch durch einen vereinfachte Vorgehensweise möglich sein wird.

Wann brauche ich einen EU Drohnenführerschein?

Nachdem die Unterschiede der beiden EU-Drohnenführerscheine nun klar sein sollten, stellt sich die Frage, wann man welchen der beiden Führerscheine braucht.

Auch das ist ganz genau geregelt und richtet sich nach der Art der Drohne (C-Klasse, C0-C4) und Einsatzgebiet (Einsatz-Kategorie). C-Klassen als auch die Einsatzgebiete haben wir bereits im Artikel zur EU Drohnenverordnung ausführlich und einfach erklärt.

Für die EU-Drohnenführerscheine konzentrieren wir uns auf die Einsatzklategorie Open mit ihren drei Unterkategorien A1, A2 und A3. Diese werden für die Mehrheit der Drohnenpiloten die meiste Relevanz haben.

Wir teilen die Übersicht in Bestandsdrohnen, das sind Drohnen die bisher ohne die C-Klassen Einteilung auf den Markt gekommen sind (Stand November 2020 gibt es noch keine Drohnen mit C-Klasse) und Drohnen mit der neuen C-Klassifizierung auf.

Bestandsdrohnen (ohne neue Klassifizierung)

  • unter 250g und maximale Geschwindigkeit <19m/s:
    Es ist kein EU-Drohnenführerschein notwendig. Weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis.
  • unter 500g:
    Bis 01.01.2023 ist kein EU-Drohnenführerschein notwendig. Weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis. Ab dem 01.01.2023 ist der EU-Kompetenznachweis zwingend erforderlich. Die Drohne darf in allen Unterkategorien von Open betrieben werden (A1,A2,A3).
  • unter 2kg:
    Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis nötig.
    Für den Betrieb in der Unterkategorie A3 reicht ein EU-Kompetenznachweis aus.
  • unter 25kg:
    Ein EU-Kompetenznachweis reicht aus, da Drohnen dieser Gewichtsklasse nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden dürfen.

Drohnen mit neuer Klassifizierung (C0-C4)

  • unter 250g (Klasse C0)
    Es ist kein EU-Drohnenführerschein notwendig. Weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis.
  • unter 900g (Klasse C1)
    EU-Kompetenznachweis erforderlich.
  • unter 4kg (Klasse C2)
    Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis nötig.
    Für den Betrieb in der Unterkategorie A3 reicht ein EU-Kompetenznachweis aus.
  • unter 25kg (Klasse C3 und C4)
    Ein EU-Kompetenznachweis reicht aus, da Drohnen dieser Gewichtsklasse nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden dürfen.

Wo kann ich einen Drohnenführerschein machen?

Diese Frage wurde bereits oben im Artikel beantwortet. Zusammenfassend:

Mitführungspflicht der Drohnenführerscheine

Zu beachten ist, dass sowohl der EU-Kompetenznachweis als auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis stets mitgeführt werden müssen. Das LBA gibt dazu folgenden Hinweis:

Der EU-Kompetenznachweis („Fernpilotenführerschein“) kann im PDF-Format heruntergeladen werden und muss entweder auf einem elektronischen Gerät (z.B. einem Handy) oder ausgedruckt im DIN-A4 Format oder im Scheckkartenformat (Fremdanbieter) beim Betrieb einer Drohne mitgeführt werden. Zusätzlich müssen Sie einen Lichtbildausweis zur Identifizierung mitführen. Wichtig ist, dass der QR-Code auf dem EU-Kompetenznachweis maschinenlesbar bleibt. Das ist insbesondere wichtig, wenn das Dokument verkleinert, oder anderweitig angepasst wird (z.B. durch Fremdanbieter). Es handelt sich bei dem QR-Code um ein Sicherheitsmerkmal.

LBA

Kann ich meinen bestehenden Kenntnisnachweis weiter nutzen?

Laut bisheriger deutscher Drohnenverordnung gab es einen sogenannten Kenntnisnachweis, der für Drohnen ab 2kg Startmasse notwendig war. Was passiert mit diesem Kenntnisnachweis? Kann man ihn weiter nutzen?

Ja. Die neue EU-Drohnenverordnung sieht auch hier eine schonende Übergangsfrist vor. Dabei wird zwischen Bestandsdrohnen, also Drohnen die vor dem 01.01.2024 in den Verkauf gebracht worden sind und noch nicht nach neue C-Klassifizierung eingestuft sind, Eigenbauten und Drohnen mit neuer C-Klasse unterschieden.

So kann der bestehende Kenntnisnachweis bis zum 01.01.2022 weiter genutzt werden, wenn es sich um eine Eigenbau-Drohne handelt oder eine mit C-Klassifizierung. Ebenso für eine Bestandsdrohne, die in der Kategorie A3 geflogen werden soll. Danach ist hier ein EU-Kompetenznachweis notwendig.

Darüber hinaus kann der alte Kenntnisnachweis bis zum 31.12.2022 auch für Bestandsdrohnen genutzt werden, deren Gewicht 500g ≤ x < 2kg entspricht und die mit bis zu 50m Abstand zu Menschen geflogen werden. Danach ist hier das EU-Fernpilotenzeugnis notwendig.

Quelle: LBA

Aber Vorsicht, der alte Kenntnisnachweis ist während der „Schonfrist“ nur innerhalb Deutschlands gültig, nicht in der gesamten EU! Nur der einheitliche EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis sind im gesamten Wirkungsbereich der EU-Drohnenverordnung gültig.

Bis zum 31.12.2021 ist jeder Besitzer des Kenntnisnachweis darüber hinaus dazu berechtigt diesen in einen EU-Kompetenznachweis umzuwandeln. Der dann erworbene EU-Kompetenznachweis hat dann aber nur eine Gültigkeit die der Restdauer des Kenntnisnachweis entspricht.

Weitere Artikel

Quellen:

FAQ zum EU Drohnenführerschein

Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Ob ein Drohnenführerschein innerhalb der EU notwendig ist, hängt von der Drohne und dem Ort an dem geflogen werden soll ab. Eine Übersicht mit sämtlichen Details liefern wir im Artikel.

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Es gibt zwei unterschiedliche Drohnenführerscheine. Den EU-Kompetenznachweis, auch als „kleiner Drohnenführerschein“ bekannt und das EU-Fernpiloten-Zeugnis, auch als „großer Drohnenführerschein“ bekannt.

Wo kann ich den Drohnenführerschein machen?

In Deutschland gibt es den kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) auf der Webseite des LBA. In Österreich bekommt man ihn auf der Seite der Austro Control.
Den großen Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) kann man in Deutschland bei einer offiziell zugelassenen Prüfstelle beantragen. In Österreich gibt es auch diesen Führerschein auf der Seite der Austro Control.

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Kategorien: Drohnen-Wissen

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