Die Offene Kategorie für Drohnen einfach erklärt – Open Category

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 3 Min. Lesen

Die Offene Kategorie für Drohnen bietet einen einfachen Einstieg um ohne Genehmigungen im Rahmen der EU Drohnenverordnung fliegen zu können. Dabei gibt es aber einige wichtige Punkte zu beachten. Wir verraten dir in diesem Ratgeber alle Details, die du zur Open Kategorie wissen musst.

Bevor du mit deiner Drohne abhebst, solltest du die Spielregeln kennen. Genau hier setzt die EU-Drohnenverordnung an, die den Rahmen für die nationalen Drohnen Gesetze und Regeln steckt. Die EU-Drohnenverordnung ist ein umfassendes Regelwerk, das den Betrieb von Drohnen innerhalb der Europäischen Union regelt. Für einen allgemeinen Überblick empfehlen wir den verlinkten Artikel zu lesen.

Innerhalb der Verordnung spielt die Offene Kategorie eine Schlüsselrolle. Sie wurde speziell für Drohnenpiloten entwickelt, die in einem risikoarmen Rahmen fliegen möchten, ohne sich durch komplexe Zulassungsverfahren navigieren zu müssen.

Infografik Open Kategorie
Infografik: Die offene Kategorie einfach erklärt

Was ist in der offenen Kategorie erlaubt und was nicht?

Drohnenflüge fallen unter die Offene Kategorie und können ohne Erlaubnis einer Behörde durchgeführt werden, wenn sie alle folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Drohne wiegt weniger als 25kg.
  • Die maximale Flughöhe beträgt 120m.
  • Der Drohnenflug findet in sicherer Entfernung von Menschen und nicht über Menschenansammlungen statt (Details unten).
  • Der Flug findet in ununterbrochenem Sichtkontakt zur Drohne statt. Bei FPV-Flügen muss ein weiterer Beobachter die Drohne stets im Blick haben.
  • Es werden keine gefährlichen Güter transportiert.
  • Es werden keine Gegenstände von der Drohne abgeworfen.
  • Das Mindestalter beträgt in der Regel 16 Jahre (Deutschland), kann aber von den Mitgliedstaaten auf 12 Jahre herabgesetzt werden (siehe lokale Regelungen).
  • Seit 01.01.24: Die Drohne besitzt eine Klassifizierung nach EU Drohnenverordnung (Bestandsdrohnen siehe unten)

Sollte auch nur eine der genannten Bedingungen nicht zutreffen, kann ein Drohnenflug nicht mehr im Rahmen der Open Kategorie durchgeführt werden. In diesem Fall rutscht der Flug in die Specific Kategorie und erfordert eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Behörde (in Deutschland das LBA, in Österreich die ACG).

Das heißt, dass folgende Arten von Drohnenflügen nicht unter die Open Kategorie fallen und daher nicht ohne Genehmigung durchführbar sind:

  • Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite.
  • Drohnenflüge über 120m über Grund.
  • Drohnenflug mit Drohnen über 25kg.
  • Drohnenflug über Menschenansammlungen oder über unbeteiligte Personen.
  • Wenn gefährliche Güter transportiert werden.
  • Wenn Gegenstände von der Drohne abgeworfen werden sollen.

Unterkategorien der Open Kategorie

Je nach Drohne und Abstand zu unbeteiligten Personen sowie Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten unterteilt sich die Offene Kategorie in 3 Unterkategorien: A1, A2, A3.

UnterkategorieDrohnenklasseMTOMAnforderungenQualifikationen
    A1    C0
oder privat hergestellt
< 250 g– Überflug von Menschenansammlungen verboten
– Überflug unbeteiligter Personen erlaubt
Keine
C1< 900 g– Überflug von Menschenansammlungen verboten
– Überflug unbeteiligter Personen verboten
EU-Kompetenznachweis
   A2   C2< 4 kg– Mind. 30 m Abstand zu Unbeteiligten
– Im Langsamflugmodus mind. 5 m Abstand zu unbeteiligten Personen
EU-Fernpilotenzeugnis
   A3   C2, C3, C4
oder privat hergestellt
< 25 kg– Mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
– Gefährdung Unbeteiligter muss ausgeschlossen werden können
EU-Kompetenznachweis
Tabelle zu den Unterkategorien der Offenen Kategorie, Quelle: dipul

Bestandsdrohnen ohne CE-Klassifizierung

Seit dem 01.01.2024 gilt für den Betrieb in der Offenen Kategorie auch die Voraussetzung, dass die Drohne über eine CE-Kennzeichnung nach EU Drohnenverordnung verfügt. Drohne, die vor dem 01.01.2024 gekauft wurden und keine Klassifizierung haben (sogenannte Bestandsdrohnen), dürfen seit 2024 nur noch wie folgt geflogen werden:

  • in der Offenen Kategorie A1 wenn die höchstzulässigen Startmasse unter 250 g liegt
  • in der Offenen Kategorie A3 wenn die höchstzulässigen Startmasse unter 25 kg liegt

Weitere Informationen dazu gibt es in der Meldung Bestandsdrohnen Regelung ab 2024 – Darauf musst du JETZT achten!.

Notwendige Qualifikation für den Drohnenpiloten

Je nachdem unter welchen Bedingungen und somit in welcher Unterkategorie geflogen wird und welche Klassifizierung die Drohne hat, muss der Drohnenpilot gewisse Anforderungen mitbringen.

Registrierungspflicht

So ist die Registrierung als Drohnenbetreiber notwendig, sobald die Drohne eine Kamera besitzt oder über 250g schwer ist. Dabei geht es nicht um die Registrierung der einzelnen Drohne, sondern als Drohnenbetreiber. Alle Details zur Registrierung als Drohnenbetreiber liefert dir unser umfangreicher Artikel.

Drohnenführerschein

Zusätzlich musst du als Drohnenpilot unter Umständen einen der beiden umgangssprachlich als Drohnenführerscheine bezeichnete Nachweise besitzen: den EU-Kompetenznachweis oder das EU-Fernpiloten-Zeugnis. Auch zu den Drohnenführerscheinen haben wir dir bereits einen umfangreichen Artikel mit allen wichtigen Details vorbereitet.

Last but not least: Eine Drohnenversicherung ist immer Pflicht. Egal in welcher Kategorie oder Unterkategorie du fliegen möchtest. Falls du noch keine Drohnenversicherung besitzt oder auf der Suche nach einer neuen bist, liefern wir dir einen ausführlichen Versicherungsvergleich mit vielen hilfreichen Hinweisen.

QUELLEN:DIPULEASAACGLBA
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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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