Bestandsdrohnen Regelung ab 2024 – Darauf musst du JETZT achten!

Mario Marek Von Mario Marek 4 Min. Lesen
Regelungen für Bestandsdrohnen seit 2024. Quelle: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/inline-images/Drones_poster4_EN_v4TN.png

Besitzer von Drohnen, die vor dem 01.01.2024 gekauft wurden, müssen ab 2024 besonders aufpassen, wenn sie Drohnen fliegen wollen. Durch eine Gesetzesänderung werden viele Drohnen nur noch eingeschränkt nutzbar sein. Wir erklären dir, was es mit den sogenannten Bestandsdrohnen auf sich hat.

Das Jahr 2023 ist nun Geschichte und auch wenn du dir einen Überblick über die EU-Drohnenverordnung verschaffen konntest, startet das Jahr 2024 mit gravierenden Änderungen für Drohnenpiloten. Du musst diese berücksichtigen, um weiterhin legal Drohne fliegen zu dürfen.

Ende der Übergangsfrist für Bestandsdrohnen

Während für die Bestimmung des erlaubten Fluggebietes in der offenen Kategorie bisher hauptsächlich das Gewicht der Drohne ausschlaggebend war, werden die Unterkategorien mit den nun existierenden CE-Kennzeichnungen bestimmt.

Jegliche Übergangsbestimmung und somit auch die begrenzte offene Kategorie (limited-open) sind nun wie geplant ausgelaufen! Die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen hat am 31.12.2023 offiziell geendet.

Zur Erinnerung: Bestandsdrohnen sind Drohnen, die vor dem 01.01.2024 verkauft wurden und noch keine CE-Kennzeichnung (C0-C5) tragen. Dies betrifft also den Großteil aller derzeit im Umlauf befindlicher Drohnen. Daher sind die folgenden Hinweise für die Mehrheit der Drohnenpiloten besonders wichtig!

Bisherige Regelung für Bestandsdrohnen

übergangsfrist für bestandsdrohnen bis ende 2023
Die bisherige Übergangsfrist für Bestandsdrohnen. Quelle: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/inline-images/Drones_poster3_EN_v4.png

Bis zum 31.12.2023 war das fliegen mit Drohnen ohne CE-Kennzeichnung, also Bestandsdrohnen, in großen Umfang und ohne gravierende Einschränkungen möglich. Ausschlaggebend war das Gewicht der Drohne, nicht ein vorhandenes CE-Kennzeichen.

Neue Bestandsdrohnen-Regelung seit 2024

Was heißt das aber nun für meine selbstgebauten Drohnen (keine Assembly-Kits) oder Drohnen, die keine CE-Klassifizierung haben?

Neben einigen, durch ein Upgrade ausnahmsweise nachträglich zertifizierten Drohnen (mehr dazu weiter unten), betrifft das alle Bestands- (in der Grafik „legacy”) und Eigenbaudrohnen (in der Grafik “privately built”).

Grafik der ab 2024 gültigen Unterkategorien für Drohnen mit und ohne CE-Kennzeichnung:

neue regelungen bestandsdrohnen eu drohnenverordnung
Regelungen für Bestandsdrohnen seit 2024. Quelle: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/inline-images/Drones_poster4_EN_v4TN.png

Wer also seine Drohne unter der folgenden Tabelle nicht findet, darf je nach Gewicht nur mehr in den Kategorien A1 oder A3 fliegen.

drohnen mit ce klasse kennzeichnung
Übersicht der EASA über aktuelle Drohnen mit CE Kennzeichnung. Quelle: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/inline-images/Drone_CE_Markings_-_25_October_2023.png

Drohnen ohne CE-Kennzeichnung können in A1 geflogen werden, wenn das Gewicht unter 250g liegt (kein EU-Drohnenführerschein notwendig) und in A3 (EU-Kompetenznachweis notwendig) wenn das Gewicht unter 25kg liegt.

Flüge in der Unterkategorie A2 sind demnach mit Bestandsdrohnen über 250g ab jetzt nicht mehr möglich.

Wir erinnern uns, dass A1 nur für Drohnen unter 250 g gilt, mit denen dann aber auch (wobei für Eigenbau oder C0 Drohnen nur ausnahmsweise) über unbeteiligte Personen geflogen werden darf, sofern es sich nicht um eine Menschenansammlung handelt.

Viele Bestandsdrohnen sind aber wesentlich schwerer und dürfen nun ausschließlich in der beschränktesten Unterkategorie A3 geflogen werden, das heißt mindestens 150 m weit weg von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten und wenn der Fernpilot davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligten Personen innerhalb der Reichweite des unbemannten Luftfahrzeugs gefährdet werden können.

EASA Infografik zu den Regeln beim Drohne fliegen
EASA Infografik zu den Regeln beim Drohne fliegen. Quelle: EASA

Ist eine nachträgliche CE-Klassifizierung möglich/erlaubt?

Nein, grundsätzlich ist eine nachträgliche CE-Klassifizierung von Drohnen nicht vorgesehen.

Auch wenn es am Anfang wie eine große Hürde wirkt, ist es für den vorausschauenden, gewissenhaften und ordentlichen Drohnenbetreiber ohnehin unumgänglich, sich mit seinem Anwendungsfall auseinanderzusetzen, das damit verbundene Risiko zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu dessen Reduktion und Eingrenzung zu unternehmen. Nur dann kann ein Drohnenpilot ein guter Luftfahrer werden, was sich auch hinter den Wörtern “Good Airmanship” versteckt:

„Airmanship is the consistent use of good judgment and well-developed skills to accomplish flight objectives. This consistency is founded on a cornerstone of uncompromising flight discipline and is developed through systematic skill acquisition and proficiency. A high state of situational awareness completes the airmanship picture and is obtained through knowledge of one’s self, aircraft, environment, team and risk.“[1]

Das SORA

Das (liebevoll auch – “die”) SORA bietet diese professionelle Auseinandersetzung mit dem umfassenden Risiko einer Drohnenoperation und ist die ideale Möglichkeit, eine Betriebsgenehmigung nicht nur für Bestands- oder Eigenbaudrohnen zu erlangen – und somit weiterfliegen zu dürfen – sondern sie bietet auch die Möglichkeit alle über die Open Category hinausgehenden Operationen zu ermöglichen.

Natürlich darfst Du damit keine Personen transportieren (damit beschäftigt sich ja die Zertifizierte Kategorie (Certified Category)), aber Du kannst außerhalb der Sichtweite, mit Drohnen über 25 kg, höher als 120 m AGL oder FPV fliegen, in der Nähe von Personen, über Infrastruktur und vieles mehr, sofern du die SORA durchgeführt hast. Was die SORA ist, beschrieben wir hier: Was ist SORA?

Sofern Dich die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten interessieren, woher SORA kommt und was in Zukunft kommt und was für eine Betriebsgenehmigung alles nötig ist, kannst du bei einer unserer SORA-Schulung hautnah erleben (Daten für 2024 folgen in Kürze). In geeigneten Praxisbeispielen erläutern wir Schritt-für-Schritt den Weg zu deiner Betriebsgenehmigung.

Solltest du bereits wissen was Du mit Deiner Drohne vorhast, dir fehlt aber noch der Stein des Anstoßes, ruf uns an, schreib uns oder mache einen Termin direkt über diesen Link: Dein Use Case in der Specific Category.

Wir bieten SORA-Beratung für Experten genauso wie für Bloody Rookies und begleiten Dich in Deinem gewünschten Use Case mit individuellen Einbindungsgrad.

Du willst Dir einfach einmal einen Überblick verschaffen?

Dann abonniere diesen Blog und bleib informiert.

Dieser Artikel ist Teil einer Artikelreihe rund um das Thema SORA. Wie man die Grenzen der Open Kategorie legal umgehen kann und was dich hinter dem Horizont der Kategorie erwartet beantworten wir dir in noch folgenden Artikeln. Dort gehen wir mehr ins Detail und beleuchten die einzelnen Bausteine eines SORA.

Hinterlasse einen Kommentar

Bisher keine Antworten.

Lade neue Antworten