Die Registrierung der eigenen Drohne oder genauer gesagt, die Registrierung als Drohnenpilot/Drohnenbetreiber ist ein wichtiges Thema. Wer sich mit Drohnen beschäftigt stellt sich anfangs die Frage: Muss ich meine Drohne registrieren? Muss ich mich als Drohnenpilot registrieren? In diesem Artikel erklären wir euch wer sich wann und wo registrieren muss.
Bestandteil der EU weiten Regelungen ist die Registrierung als Drohnenpilot, bzw. korrekt als Drohnenbetreiber. Wer innerhalb der EU Drohne fliegen will, muss sich mit den Regelungen zur Drohnen Registrierung vertraut machen.
Doch was gibt es bei der Drohnen Registrierung zu beachten? Wo registriert man sich in Deutschland oder Österreich? Muss man jede seiner Drohne registrieren?
Fangen wir bei der wichtigsten Frage an.
Hinweis: Wer sich bisher noch nicht mit den aktuellen Gesetze vertraut gemacht hat, sollte zuerst unseren ausführlichen Artikel zur EU-Drohnenveordnung lesen. Dadurch werden nachfolgende Begriffe verständlicher. Lasst euch dabei nicht vom Umfang abschrecken. Wir haben alles so verständlich wie möglich gehalten und halten den Artikel stets auf dem neuesten Stand.
Wer muss sich laut EU-Drohnenverordnung registrieren?
Die Registrierung ist für Besitzer von Drohnen notwendig, die …
- in der speziellen Kategorie betrieben werden
- in der offenen Kategorie betrieben werden und eine maximale Abflugmasse von 250 Gramm oder mehr haben und die bei einem Aufprall auf einen Menschen übertragene kinetische Energie des unbemannten Luftfahrzeug größer als 80 Joule ist oder
- mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. einer Kamera) ausgestattet sind, sofern es sich nicht um Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/4848/EG handelt.
Registrieren müssen sich seit dem 31.12.2020 also alle Drohnenpiloten (korrekt wird von Drohnenbetreiber gesprochen) von Drohnen der Klassen C0-C4 sowie Besitzer von sogenannten Bestandsdrohnen. Das sind Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch keine Kennzeichnung nach EU-Drohnenverordnung aufweisen.
Ausgenommen sind dabei Drohnen der Klasse C0 (Gewicht <250g) wenn diese keine Kamera oder andere Sensoren zur Aufzeichnung verfügen. Das führt dazu, dass auch Besitzer einer DJI Mini 2 (Test) oder DJI Mini 3 dazu verpflichtet sind sich zu registrieren.
Entsprechend ist man natürlich auch als Besitzer von größeren Drohnen-Modellen wie der Mavic Air 2 (Test) oder auch der Mavic 3 Serie zur Registrierung verpflichtet.
Die Durchführung der Registrierung ist nur einmal notwendig, unabhängig der Anzahl an Drohnen, die man besitzt. Es geht bei der Registrierung um den Besitzer der Drohne, nicht um die Drohne selbst.
Damit beantwortet sich auch die Frage:
Muss ich meine Drohne registrieren?
Nein. Wie oben erwähnt registriert man sich als Drohnenbetreiber. Man muss nicht jede seiner Drohnen registrieren und nach der Registrierung ist die Anzahl der eigenen Drohnen auch nicht weiter relevant.
Wo kann man sich registrieren?
Wo man sich registrieren muss ist abhängig vom eigenen Wohnort. Wir gehen in diesem Artikel auf die Registrierung von Drohnenbetreibern aus Deutschland und Österreich ein.
Deutschland
In Deutschland muss man sich als Drohnenbetreiber beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) registrieren. Es ist dabei die Rede von der UAS-Betreiberregistrierung. Das ganze ist online möglich, aber anders als zum Start Ende 2020 mittlerweile seit dem Jahr 2022 nicht mehr kostenlos.
- natürliche Person: 20,00€
- juristische Person: 50,00€
Die Onlineanwendung zur Registrierung ist online unter https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betreiberregistrierung/UAS_Betreiberregistrierung_node.html erreichbar.
Es werden folgende Daten bei der UAS-Betreiberregistrierung des Drohnenbetreibers abgefragt:
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Versicherungsnummer (denkt an eine Drohnen-Haftpflichtversicherung)
Österreich
Die Registrierung von Drohnenbetreibern aus Österreich erfolgt bei der AustroControl. Die Registrierung kostet einmalig 31,20€ und ist 3 Jahre gültig. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
Unter der Betreiberin/dem Betreiber einer Drohne versteht man eine natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge betreiben will:
- Mindestalter: 18 Jahre und volle Geschäftsfähigkeit (natürliche Personen)
- Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich; mehrere Registrierungen in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten sind nicht zulässig
- Abgeschlossene Versicherung, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht (Mindestdeckungssumme der Versicherung: 750.000 SZR)
- Quelle: oesterreich.gv.at
Sind meine Daten nach der Registrierung öffentlich einsehbar?
Die persönlichen Daten sollen explizit nicht öffentlich einsehbar sein. Lediglich berechtigte Behörden können anhand einer e-ID (e-ID Drohne – UAS-Betreibernummer – Was ist das und wo beantragt man sie?) die damit verknüpften persönlichen Daten des Drohnenbesitzers einsehen. Das soll, dem Sinn einer zentralen Datenbank entsprechend, auch länderübergreifend innerhalb der EU funktionieren.
Quelle: EASA/(EU) 2019/947
Was ist nach der Drohnen Registrierung zu beachten?
Nach der Registrierung erhalten Drohnenbetreiber ihre Betreibernummer oder auch eID genannt. Durch den Erhalt der eID, die den Drohnenpiloten bzw. den Besitzer der Drohne eindeutig identifiziert, ist man verpflichtet diese Kennzeichnung nicht nur in das System der Drohen einzutragen, die diese dann permanent aussendet (elektronsiche Fernidentifikation für Drohnen der Klassen C1-C4), sondern muss sie ebenfalls an der Drohne selbst platzieren. Nach wie vor muss die Kennzeichnung dabei auf einer Plakette außen an der Drohne angebracht werden.
Wichtig: Auf die Drohne gehört die eID (UAS-Betreiber-Nummer), nicht die ebenfalls vom LBA oder anderen Stellen zugewiesene Fernpiloten-ID! Diese sollte nicht veröffentlicht werden! Weitere Details zur eID gibt es im verlinkten Artikel.
Vom LBA heißt es hierzu:
- Auf dem UAS selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen. Das Gleiche gilt für die Verwendung in ggfs. anderen Dokumenten.
- Die vollständige e-ID ist für das Programmieren von UAS oder entsprechend mitgeführter Geräte bestimmt, die z.B. der Fernidentifizierung dienen. Die letzten 3 Stellen sind ein Sicherheitsmerkmal, das nicht jedermann zugänglich sein darf.
Empfehlenswert kann eine Plakette mit eID und zusätzlichen Kontaktdaten jedoch trotzdem sein. Im Falle eines Verlusts der Drohne kann diese dann von jedermann leicht zugeordnet werden.
Weitere Informationen zum Thema findest du in unserem Artikel Drohnen Kennzeichen und Plakette.
Drohne registrieren – Registrierung als Drohnenpilot FAQ
Hier gibt es oft ein Missverständnis. Man registriert nicht seine Drohne, sondern sich selbst als Drohnenpilot bzw. als Drohnenbetreiber. Wer das machen muss und vor allem wo und wie, verraten wir euch im Artikel.
Alle Drohnenbesitzer von Drohnen der Klassen C0-C4. Einzelheiten und mehr Details bitte dem Artikel entnehmen.
In Deutschland ist das bei beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) möglich. Bewohner von Österreich wenden sich hier an die AustroControl. Alle Links zu den offiziellen Stellen findet ihr direkt im Artikel.
Sobald ein Drohnenbesitzer zur Registrierung verpflichtet ist, muss er auch seine nach der Registrierung erhaltene ID (eID) an der Drohne anbringen. Alle Informationen dazu findet ihr im Artikel.
Die eID ist eine eindeutige Identifizierungsnummer die man nach der Registrierung von der zuständigen Behörde zugewiesen bekommt. Alle Details dazu stehen im Artikel.
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