Drohnen Aufstiegsgenehmigung / Aufstiegserlaubnis / Ausnahmegenehmigung

Dimitri Wolf By Dimitri Wolf 6 Min Read
Eine Aufstiegsgenehmigung befreit einen Drohnenpiloten nicht von allgemeinen Verboten.

Wann brauche ich eine Aufstiegsgenehmigung für meine Drohne? Was ist das überhaupt genau? Und wo bekomme ich sie her? Diese Fragen beantworten wir euch in folgendem Ratgeber.

Wann brauche ich eine Aufstiegsgenehmigung / Aufstiegserlaubnis / Ausnahmegenehmigung für meine Drohne?

Um eine separate Aufstiegsgenehmigung für den (kommerziellen) Drohnenflug muss man sich seit in Kraft treten der neuen Drohnenverordnung aus dem Jahr 2017 (Achtung! Seit 01.01.2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung mit abweichenden Regelungen) nicht mehr bei jedem Flug kümmern.

Fliegt man eine Drohne mit niedrigerem Gewicht als 5 kg, beispielsweise eine Mavic Pro, muss man sich ebenfalls erstmal nicht um eine Aufstiegsgenehmigung kümmern.

Nötig wird diese jedoch in folgenden häufig auftretenden Fällen:

Hinweis: Mit Inkrafttreten der oben genannten neuen EU-Drohnenverordnung ändert sich auch die Notwendigkeit von Aufstiegsgenehmigungen. Hierzu werden die entsprechende Anpassungen noch vom Gesetzgeber vorgenommen. Bis dahin sind die unten stehenden Informationen also nicht mehr unter allen Bedingungen gültig. Vergleicht also immer die neuen Regelungen der EU-Drohnenverordnung mit dem folgenden Absatz, in dem Beispielsfälle für eine notwendige Ausnahmegenehmigung genannt werden.

  • erreicht / übersteigt die Drohne das Gewicht (5 kg)
  • möchte man bei Nacht oder
  • höher als 100 Meter fliegen
  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraße
  • über Wohngrundstücken für die man keine Genehmigung des Eigentümers hat
  • (… weitere genehmigungspflichtige Flüge werden in der Drohnenverordnung festgehalten, siehe unten)

… muss man sich an die zuständige Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem geflogen werden soll, wenden (siehe unten). Dort kann man dann eine allgemeingültige Aufstiegsgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung beantragen. Der Unterschied liegt in Kosten und Gültigkeitsdauer der Genehmigung.

Im offiziellen Gesetzestext ist eindeutig definiert, für welche Fälle man darüber hinaus eine Ausnahmegenehmigung benötigt und beantragen kann. Wir sparen uns das simple kopieren und verweisen lieber auf den entsprechend verlinkten Text.

Nicht abschrecken lassen, relevant sind hier § 21a Absatz 1 LuftVO für eine Erlaubnis, sowie § 21b Absatz 2 und 3 LuftVO für die erwähnte Ausnahmegenehmigung in den dort genannten Fällen. Die in den Paragraphen genannten Fälle können durch die genehmigte Ausnahmegenehmigung vom Flugverbot ausgenommen werden. Nehmt euch die Zeit in den Gesetzestext zu schauen. Die erwähnten Abschnitte sind nicht lang, ziemlich übersichtlich gehalten und verständlich formuliert.

An dieser Stelle empfehlen wir ebenfalls folgenden Artikel zu lesen: Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? – Drohnenverordnung

Wo und wie bekomme ich eine Aufstiegsgenehmigung / Aufstiegserlaubnis / Ausnahmegenehmigung für meinen Drohnenflug?

Eine allgemeingültige Genehmigung gilt meist 1 bis 2 Jahre und kostet je nach Anzahl der Betriebsverbote von denen man sich befreien lassen möchte in Hessen beispielsweise rund 100€ pro Betriebsverbot (also beispielsweise 200€ Kosten bei einer Genehmigung zum Überfliegen von Wohngrundstücken und bei Flügen mit geringerem Abstand von 100m von Bundesstraßen entfernt). Laufzeit und Kosten legen die Bundesländer unterschiedlich fest.

Eine Einzelgenehmigung gilt in der Regel nur rund 2 Wochen.

Eine bundesweite Aufstiegsgenehmigung gibt es hierbei erst einmal nicht. Jedes Bundesland erfordert seine eigene Aufstiegsgenehmigung und muss entsprechend beantragt werden. Einige Bundesländer erkennen eine Aufstiegsgenehmigung eines anderen Bundeslandes aber in einigen Fällen an.

Besitzt ihr also bereits eine gültige Aufstiegsgenehmigung für ein Bundesland und braucht in einem weiteren erneut eine, fragt zuerst nach, ob die bereits vorhandene Genehmigung anerkannt werden kann. Das kann Zeit und Kosten sparen. Ein Recht habt ihr darauf aber nicht.

Zur Antragstellung sind dabei folgende Dokumente notwendig:

Beispielantrag zur Erteilung einer Drohnen Aufstiegsgenehmigung

Bei so vielen Paragraphen und Text hilft oft ein Beispiel, um das Thema Aufstiegsgenehmigung verständlicher zu machen. Zu diesem zweck verweisen wir hier auf das Antragsformular des Regierungspräsidiums Hessen.

In dem verlinkten Formular findet ihr die hier zusammengetragenen Informationen nochmal auf die

Beispiel: Antrag auf Erteilung einer allg. Betriebserlaubnis im vereinfachten Verfahren für UAS nach § 21a LuftVO und/oder die Befreiung von Betriebsverboten nach § 21b LuftVO (PDF / 411.58 KB)

Drohnen Ausnahmegenehmigung Beispiel Antrag Hessen
Vorschau der ersten Seite des Antrags für eine Aufstiegsgenehmigung in Hessen.

Separate Genehmigung für Start und Landung

Zu beachten ist noch folgendes: Selbst bei vorhandener Ausnahmegenehmigung zum Überfliegen von Wohngrundstücken benötigt man als Drohnenpilot eine zusätzliche Genehmigung des Grundstückseigentümers, von dessen Grundstück gestartet und gelandet werden soll! Dies gilt sowohl für Privatgrundstücke, als auch für Grundstücken die im Besitz der Stadt sind.

Landesluftfahrtbehörden

Weitere Einzelheiten entnehmt ihr bitte direkt eurer zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Hier werden euch meist Formulare angeboten, über die ihr die Aufstiegsgenehmigung beantragen könnt. Sollte ein Formular nicht angeboten werden, genügt meist eine E-Mail an die Behörden mit den oben genannten Dokumenten im Anhang.

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