Betreiber von Drohnen wie der DJI FlyCart 30, sowie teilweise seit Anfang diesen Jahres auch Eigenbau oder Bestandsdrohnen benötigen eine Betriebsgenehmigung der Specific Kategorie um legal geflogen werden zu dürfen.
Nachdem du bereits weißt was SORA ist, was es bedeutet und für was du es einsetzt (Was ist SORA?), zeigen wir dir in diesem Artikel welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die SORA durchführen zu dürfen und welche Alternativen du im Spezialfall wählen kannst.
#1: Der Flug kann nicht in der Open Kategorie stattfinden
“Der Kunde ist König” – dieses Sprichwort dürfte vielen gewerblichen Drohnenpiloten ein Begriff sein. Da wird bei so manchem Auftrag knapp am oder manchmal sogar über dem Limit geflogen, wobei natürlich der Drohnenpilot und schlussendlich der Drohnenbetreiber das Risiko trägt. Während bei solchen Grenzfällen nur widerwillig an SORA gedacht wird (da sie doch mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist), ist es bei anderen Anforderungen oft bereits im Voraus klar, dass der Flug nicht in der Open Category stattfinden kann. Dazu gehören klare Ausschlusskriterien.
Wann fällt mein Drohnenflug in die Specific Kategorie?
- Flüge über 120 m AGL (bitte beachte auch die Ausnahmen rund um gewisse Infrastruktur)
- Flüge mit Drohnen schwerer als 25 kg oder über den erlaubten Geschwindigkeiten
- Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS-Flüge), dazu zählen auch FPV-Flüge sofern kein Beobachter eingesetzt wird!
- Flüge über unbeteiligten Personen mit Drohnen > 249 g
- Wenn Gegenstände abgeworfen werden sollen
Wenn bereits nur einer der obengenannten Punkte zutrifft, darf der Flug nicht mehr im Rahmen der Open Kategorie durchgeführt werden, da das Risiko des Fluges nicht pauschal bewertet werden kann und somit einer individuellen Betrachtung bedarf. Dies ist gleichzeitig die erste Bedingung, einen Flug in der Specific Kategorie beantragen zu können.
#2: Die Operation fällt nicht in die “certified category”
Während die Open Kategorie den Anfang der Fahnenstange darstellt, ist die Certified Kategorie das Ende davon. Hier gibt es für Drohnenflüge die höchsten Anforderungen, ähnlich der bemannten Luftfahrt. Daher verwundert es auch nicht, dass wenn Personen transportiert werden sollten, dies in der Certified Kategorie stattfinden muss.
Flüge sind zwingend in der Certified Kategorie durchzuführen, wenn sie
- über Menschenansammlungen stattfinden, oder
- die Beförderung von Personen beinhalten, oder
- die Beförderung von gefährlichen Gütern beinhalten, die im Falle eines Unfalls ein hohes Risiko für Dritte darstellen können.
- die zuständige Behörde bei der Analyse des Risikos nach dem SORA Prozess feststellt, dass das Risiko nur durch Zertifizierung des Betreibers, des UAS und, wo anwendbar, auch des UAS Pilot eingegrenzt werden kann.
Ein interessantes Detail dabei ist, dass die anwendbaren Sicherheitsziele für die Certified Kategorie konsistent mit denen der Specific Kategorie sein müssen. Das heißt, dass sofern zertifizierte Drohnen am Markt verfügbar sind, damit auch Flüge in der Specific Kategorie (u.a. mit mittlerem bis hohem Risiko (SAIL III bis VI)) möglich sind.
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#3 und #4: Der Flug wird nicht bereits durch ein Standardszenario (STS) oder Vordefinierter Risikoanalyse (PDRA) abgedeckt
Sollte der Flug durch eines der beiden abgedeckt sein, ist es nicht zwingend nötig eine SORA durchzuführen. Da die Operationen jedoch sehr präzise definiert sind, musst du prüfen, ob es für genau deinen Anwendungsfall angewandt werden kann. Dann verspricht ein Antrag nach PDRA oder STS einen beschleunigten Antragsprozess. Welche STS und PDRAs bereits existieren und was du dabei beachten musst, findest du einerseits auf der verlinkten EASA Homepage und in weiteren, bald folgenden Blogartikeln.
#5: Behördenspezifische No-Go’s
Zu guter Letzt kann jede Behörde spezifische Ausschlusskriterien definieren, die einen Antrag nichtig machen, da es keine Grundlage für einen Antrag oder eventuell ein generelles Flugverbot gilt. Somit ist leider auch die
SORA keine Eintrittskarte für wirklich ‘alle’ Operationen mit Drohnen.
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