Welche Regeln und Gesetze gibt es beim Fliegen der DJI Avata Drohne zu beachten? Wir fassen die wichtigsten Punkte der EU-Drohnenverordnung fĂźr die DJI Avata fĂźr euch zusammen und geben euch weiterfĂźhrende Informationen.
Mit der VerĂśffentlichung der DJI Avata startet DJI seine zweite flugfertige FPV Drohne. Da die Regeln und Gesetze beim Fliegen von Drohnen anfangs etwas unĂźbersichtlich wirken kĂśnnen, fassen wir die fĂźr die Avata Drohne wichtigsten Puntke fĂźr euch zusammen. Damit bekommt ihr schnell eine Ăbersicht Ăźber die fĂźr euch relevanten Regeln und kĂśnnt diesen Artikel aus Ausgangspunkt fĂźr das weitere Einlesen in die gĂźltigen Gesetze nutzen.
Einen umfassenden Ăberblick Ăźber alles wissenswerte zur EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort gehen wir auf alle relevanten Punkte ein, ganz egal mit welcher Drohne ihr fliegen wollt. In diesem Artikel konzentrieren wir uns nur auf die Punkte, die die DJI Avata betreffen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen ßber aktuell gßltige Regelungen.
Wo darf ich mit der DJI Avata fliegen?
Nach EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Avata keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung fĂźr Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne gefĂźhrt und unterliegt gesonderten Ăbergangsregelungen.
Unter Bestandsdrohnen fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.
Hinweis: Stand September 2022 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Klassifizierung. Einzig die DJI Mavic 3 wird noch im Laufe des Jahres mit einer C1 Einstufung nachqualifiziert. Grund dafĂźr sind die nach wie vor fehlenden Strukturen fĂźr die notwendigen PrĂźfungen der Drohnen.
Bestandsdrohnen werden nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern lediglich nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der DJI Avata bei 410g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht unter 500g eingestuft.
Regelungen und Gesetze fĂźr die DJI Avata
Bei den Ăbergangsregelungen spricht man auch offizielle von der Limited Open Category. Aufgrund dieser Zuweisung mĂźssen sich Besitzer einer DJI Avata an folgende Regelungen halten:
- es herrscht Versicherungspflicht
- die Anleitung der DJI Avata muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt â im Falle des FPV Flugs muss immer eine 2. Person, der sogenannte Spotter anwesend sein. Diese Person muss die Drohne stets im Blick haben.
- maximale FlughÜhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der DJI Avata mit eID des Drohnenbesitzers notwendig
- geflogen werden darf die DJI Avata bis zum 31.12.2023 in allen Unterkategorien (A1, A2, A3) der Kategorie OPEN (siehe dazu EU-Drohnenverordnung)
- es ist kein DrohnenfĂźhrerschein notwendig (weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis) egal in welcher Unterkategorie geflogen werden soll
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug ßber fremde Grundstßcke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.
Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge fßr eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen.
Was passiert ab dem 01.01.2024?
Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 31.12.2023 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) ßber 250g und unter 25kg ist der Betrieb fßr die DJI Avata dann aber nur noch in der Kategorie OPEN A3 erlaubt. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.
Mehr dazu: DJI erwägt Nachprßfung von Bestandsdrohnen fßr C-Klassifizierung
Besonderheiten von FPV Drohnen
Eine wichtige Besonderheit muss bei der DJI FPV Drohne beachtet werden. Denn wie der Name es bereits sagt, handelt es sich dabei um eine FPV Drohne. Das bedeutet, sie wird vom Drohnenpiloten Ăźber eine Videobrille gesteuert, mit der der Pilot den Flug aus der Sicht der Drohne absolviert.
Laut EU-Drohnenverordnung handelt es sich dabei dann nicht mehr um einen Flug in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight). Diese muss aber bei genehmigungsfreien Flßgen gewährleistet sein (Flßg in der Kategorie OPEN und den Unterkatergorien A1-A3, siehe vorhergehenden Abschnitt).
Daher muss bei Flßgen mit einer Videobrille, also bei FPV Drohnen, immer eine zweite Person, ein sogenannte Spotter anwesend sein. Dieser stellt die nÜtige Sichtverbindung zu der Drohne her und muss sich in direkter Nähe zum eigentlichen Drohnenpiloten befinden.
Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) schreibt dabei in seinem Lehrmaterial folgendes:
Ein besonderer Betrieb ist mĂśglich, wenn eine zweite, qualifizierte Person als Beobachter*in agiert. Diese Person Ăźbernimmt dann alle Pflichten des Fernpiloten / der Fernpilotin bezĂźglich der Ăberwachung des Luftraumes und der Umgebung, während der steuernde Fernpilot / die Fernpilotin z.B. mit Hilfe einer so genannten VR-Brille fliegt (âVRâ steht dabei fĂźr âVirtuelle Realitätâ). Der Beobachter / die Beobachterin ist also in diesem Fall fĂźr die Sicherstellung des VLOS-Betriebs zuständig und Ăźbernimmt die entsprechenden Pflichten.
LBA â Lehrmaterial
Versicherungstipp
Wenn du noch keine Drohnen-Haftpflichtversicherung fĂźr deine DJI Avata abgeschlossen hast, kĂśnnen wir dir die Versicherung unseres Partners helden.de empfehlen*. Dort bist du bereits ab 39âŹ/Jahr auch mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit abgesichert. DarĂźber hinaus kannst du auch eine gewerbliche Versicherung wählen, in der alle deine kommerziellen FlĂźge abgedeckt sind. Ăber unseren Link wird auch unser Gutschein aktiviert, mit dem du dir direkt einen Monatsbeitrag sparen kannst.
Diskutiert die Regelungen fĂźr die DJI Avata zusammen mit der Community in unserem Forum.
FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Avata
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Betreiber einer DJI Avata muss man sich laut EU-Drohnenverordnung registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Nein, fĂźr die DJI Avata ist keiner der beiden verfĂźgbaren EU-DrohnenfĂźhrerscheine notwendig. Genauere Informationen dazu findet ihr im Artikel.
*Die in diesem Artikel enthaltenen Links zum DJI Store und/oder zur Amazon-Webseite sind sogenannte Affiliate-Links. Bei diesen Links bekommt DeinDrohnenpilot.de eine Provision fßr vermittelte Käufe. Der Preis steigt fßr die Kunden hierdurch nicht.