Wer sich mit dem Thema Drohnen vertraut macht wird sich früher oder später fragen, welche Dokumente eigentlich bei jedem Drohnenflug mitgeführt werden müssen. Wir geben euch darauf die Antwort.
Eine Drohne kaufen, raus gehen und einfach fliegen ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich. Man wird nicht darum herum kommen sich mit den geltenden Regelungen und Gesetzen vertraut zu machen. Doch keine Angst, es ist nicht alles so kompliziert wie es auf den ersten Blick scheint.
Hierzulande hat die EU-Drohnenverordnung seit 2021 ihre Gültigkeit. Dort ist geregelt mit welcher Drohne unter welchen Bedingungen geflogen werden darf. Teil dieser Regelungen sind auch einige Dokumente die man auf jeden Fall oder nach Bedarf besitzen und dann auch bei jedem Ausflug mit der Drohne mitführen muss.
Wir listen euch alle aktuell notwendigen Dokumente, die mitgeführten werden müssen, auf und erklären wo ihr sie bekommt.
Mitzuführende Unterlagen
Soweit vorhanden und notwendig, muss man als Drohnenpilot folgende Unterlagen bei jedem Flug mit sich führen:
- Versicherungsnachweis für die Drohne
- Lichtbildausweis
- EU-Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis
- eID (an der Drohne befestigt)
- ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümer
- ggf. Ausnahmegenehmigungen
- ggf. Flug-Logbuch
- im Idealfall ein Datenblatt der Drohne
Weiterführende Informationen zu den Dokumenten
Der Versicherungsnachweis ist laut EU-Drohnenverordnung für alle Drohnenpiloten ausnahmslos verpflichtend. Ohne eine entsprechende Drohnen-Haftpflichtversicherung geht nichts.
Auch ein entsprechender Lichtbildausweis ist Pflicht um sich ausweisen und auch nachweisen zu können, dass alle Dokumente wirklich auf einen selbst ausgestellt sind.
Die Fragen nach dem EU-Kompetenznachweis bzw. dem EU-Fernpiloten-Zeugnis, auch als „EU-Drohnenführerscheine“ bekannt, beantworten wir euch in unserem Artikel EU-Drohnenführerschein – alle Informationen. Ist einer der beiden Führerscheine für euch verpflichtend muss er entsprechend mitgeführt werden.
Eine Registrierung als Drohnenbesitzer ist in nahezu allen Fällen notwendig, was gleichzeitig zur Pflicht der Anbringung eines Drohnen Kennzeichens / einer Drohnen Plakette mit der eID führt. Antworten auf die Frage wer sich registrieren muss und was die eID ist liefert euch unser Artikel Drohne registrieren – Registrierung als Drohnenpilot.
Startet oder landet man auf einem fremden Grundstück oder plant ein solches mit der Drohne zu überfliegen ist die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümer erforderlich. Eine entsprechendes Muster als PDF Download zur Verfügung.
Wer außerhalb der offenen Kategorien (siehe Artikel zur EU-Drohnenverordnung) fliegen will, wird um entsprechende Ausnahmegenehmigungen nicht herum kommen. Diese sind entsprechend bei einem solchen Drohnenflug ebenfalls mitzuführen.
Bei kommerziellen Drohnenflügen muss ein entsprechendes Flug-Logbuch gepflegt und mitgeführt werden. Was dort beachtet werden muss, erklärt euch der verlinkte Artikel.
Abschließend ist es noch von Vorteil, wenn man ein kurzes Datenblatt der zu fliegenden Drohen mit sich führt. Im Falle einer Kontrolle kann man auf diese Weise schnell die notwendigen Informationen zu der Drohne (vor allem Angaben zum Abfluggewicht laut Herstellerangaben) liefern. Das Datenblatt kann natürlich in digitaler Form vorliegen, ein einseiter A4 Ausdruck kann aber auch in entlegenen Gebieten ohne stabile Internetverbindung von Vorteil sein.
Zusammenfassung
Als Drohnenpilot muss man einige Punkte beachtet. Hat man sich mit diesen aber vertraut gemacht, ist alles nur noch halb so wild. Mit der oben zusammengestellten Liste inklusive weiterführender Informationen wisst ihr nun welche Unterlagen ihr bei jedem eurer Drohnenflüge mitführen sollt oder auch müsst.
*Die in diesem Artikel enthaltenen Links zum DJI Store und/oder zur Amazon-Webseite sind sogenannte Affiliate-Links. Bei diesen Links bekommt DeinDrohnenpilot.de eine Provision für vermittelte Käufe. Der Preis steigt für die Kunden hierdurch nicht.
Bisher keine Antworten.
Lade neue Antworten
Nimm an der gesamten Diskussion im Drohnen Forum teil →