Warum gibt es noch keine Drohnen mit EU Drohnen-Klassifizierung?

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 3 Min. Lesen
Auszug aus einem Flyer zu den Drohnen-Klassen. Bild: EASA

Die EU-Drohnenverordnung sieht für Drohnen eine Einstufung in unterschiedliche Drohnenklassen vor. Doch auch Mitte des Jahres 2021 gibt es noch keine Drohnen mit entsprechender Klassifizierung. Wir haben beim Luftfahrt-Bundesamt nachgefragt, warum das so ist.

Die seit 2021 in Kraft getretene EU-Drohnenverordnung enthält auch Regelungen, die die Einteilung von Drohnen in unterschiedliche Klassen, C0, C1, C2, C3 und C4 vorsieht. Anhand der Drohnen-Klassen wird im Grunde die Risikostufe der Drohne festgelegt, was wiederum ausschlaggebend dafür ist wo eine Drohne unter welchen Bedingungen fliegen darf.

Die Pflicht zur Einstufung der Drohnen tritt erst ab dem 01.01.2023 in Kraft. Ab da dürfen Drohnenhersteller nur noch entsprechend von den zuständigen Stellen klassifizierte Drohnen in den Verkauf bringen. Drohnen die zuvor ohne eine Klassifizierung verkauft wurden, unterliegen Übergangsregelungen (siehe Artikel zur EU-Drohnenverordnung) und können ab diesem Stichtag nur noch mit Einschränkungen geflogen werden.

Die Grundlagen nach denen Drohnen eine bestimmte Klasse zugewiesen bekommen, existieren aber schon seit bald nun 2 Jahren. Warum erscheinen dennoch Drohnen, wie zuletzt die DJI Air 2S, noch ohne eine solche Einstufung?

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Mit dieser Frage haben wir uns an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gewandt und erhielten darauf folgende Antwort, die wir mit Zustimmung von Herrn Konzock veröffentlichen dürfen. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich bei Herrn Konzock für die schnelle und ausführliche Antwort bedanken.

Hinweis: Wir bitten dabei zu beachten, dass das LBA, wie in der Antwort zu lesen sein wird, nur eine Erklärung für die Rahmenbedingungen des Klassifizierungsvorgangs liefern, jedoch nicht für die Drohnenhersteller und deren tatsächliche Gründe sprechen kann.


Sehr geehrter Herr Wolf,

Ihre Frage ist aus unserer Warte schwer zu beantworten und könnte vermutlich DJI selbst besser beantworten. Daher können wir ihnen nur die Rahmenbedingungen erklären und mutmaßen, woran es liegt, dass bisher kein Hersteller eine nach der VO (EU) 2019/945 zertifizierte Drohne auf dem Markt hat, obwohl die vorgenannte Vorschrift bereits seit 1 3/4 Jahren in Kraft ist.

Um UAS klassifizieren zu dürfen muss ein Hersteller von einer notifizierten Stelle positiv bewertet und überwacht sein. Eine notifizierte Stelle wird eine Organisation, wenn sie von uns oder in anderen EU-Staaten von der dort zuständigen Instanz, als konformitätsüberwachende Stelle an die EU-Kommission gemeldet (notifiziert) wird.

Voraussetzung für die Meldung an die EU ist es, dass diese Stelle in dem jeweiligen Mitgliedstaat dafür akkreditiert ist. Für die Akkreditierung in Deutschland ist z.B. die DAkkS zuständig. Um Akkreditierung bewerben sich „die TÜV’s dieser Welt“, selbstverständlich aber nicht nur der TÜV, den ich hier stellvertretend genannt habe.

Der Akkreditierungsprozess ist sehr langwierig und dauert im Allgemeinen, wenn es gut läuft, ca. ein Jahr. In Deutschland bewirbt sich derzeit eine mittlere einstellige Anzahl an Organisationen um eine solche Akkreditierung. In anderen EU-Staaten gibt es ebenfalls eine nicht bekannte Anzahl an Interessenten.

Nach unserer Auffassung liegt es weniger an den Herstellern, dass sie ihre Produkte noch nicht nach den EU-Vorschriften klassifizieren / zertifizieren, sondern einfach am derzeitigen Fehlen von notifizierten Stellen. Zusätzlich fehlte es auch zwischenzeitlich am Fehlen von einigen Normen, die für die Akkreditierung erforderlich waren. Ob das behoben ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

Nach unseren Informationen hat noch kein EU-Mitgliedstaat entsprechende Stellen an die EU notifiziert. Wir rechnen damit, dass es erst Stellen im Frühsommer dieses Jahres geben wird, so dass wir mit ersten klassifizierten Drohnen vielleicht ab Herbst dieses Jahres rechnen würden (genaues wissen wir nicht!!!!).

An welche notifizierte Stelle, somit welchen EU-Mitgliedstaat, sich DJI wenden wird, ist ebenfalls nicht bekannt. Verpflichtend ist die Klassifizierung von Drohnen erst ab 2023 und auch nur für Drohnen, die ab diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht wurden.

Es liegt also vermutlich weniger an den Herstellern, sondern an den Grundvoraussetzungen um als Hersteller zertifiziert zu werden.

Wir hoffen, das erklärt die Situation ein wenig!

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Carsten Konzock


Fazit

Das neue Drohnen nach wie vor noch ohne entsprechende Drohnenklasse nach EU-Drohnenverordnung auf den Markt kommen, ist also eher weniger die Schuld der Hersteller. Diese scheinen durchaus bereit zu sein ihre Drohnen klassifizieren zu lassen. Was fehlt sind die entsprechenden Stellen, die diese Klassifizierungen auch durchführen können und dürfen. Mit etwas Glück könnte es aber schon Ende des Jahres besser aussehen. Bis dahin werden wir wohl noch weiterhin Drohnen ohne entsprechende Kennzeichnung zu sehen bekommen.

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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