Was bedeutet die 1:1 Regel bei Drohnen?

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 1 Min. Lesen
Wir erklären die 1:1 Regel in einfachen Worten

Wer sich mit Drohnen und den geltenden Gesetzen beschäftigt, stößt früher oder später sicher auch auf den Begriff der 1:1 Regel. Was das genau bedeutet erfahrt ihr im folgenden Artikel.

1:1 Regel beim Drohnenflug

Das Prinzip der 1:1 Regel ist schnell erklärt. Sie besagt, dass die Flughöhe auch gleich dem Mindestabstand zu einer für den Drohnenflug gesperrten Zone entsprechen muss. Das bedeutet also, dass beispielsweise bei einer angestrebten Flughöhe von 15 Meter mindestens 15 Meter Abstand zu dieser Zone, dem Objekt oder der Menschenansammlung eingehalten werden muss.

Welche Beschränkungen genau gelten hängt davon ab wo die 1:1 Regel genau angewendet wird. Laut EU-Drohnenverordnung gibt es beispielsweise für Drohnen der Klasse C2 in der Open Kategorie folgende Einschränkungen:

  • Ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen muss eingehalten werden (Unterkategorie A2)
  • Bei aktiviertem Low-Speed-Modus (max. 3 m/s) gilt jedoch die 1:1 Regel bezogen auf Höhe und Abstand zu Menschen. Was bedeutet, dass bei einer Flughöhe von 10m bis zu 10m an Personen heran geflogen werden darf. 5m dürfen jedoch nie unterschritten werden.

Wie man sieht wird in diesem Fall auf die 1:1 Regel verwiesen, wobei diese hier im Beispielfall nur bei aktiviertem Low-Speed Modus greift und ein Mindestabstand von 5m dennoch nicht unterschritten werden darf.

Wann immer ihr also etwas von der 1:1 Regel hört, wisst ihr nun, dass damit Flughöhe = Abstand gemeint ist.

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Mehr Informationen
Die 1:1 Regel bei Drohnen im Video erklärt

Weitere Regelungen beim Drohnenflug

Wer sich mit weiteren wichtigen Regelungen vertraut machen möchte, sollte unsere umfangreiche Zusammenfassung der seit diesem Jahr geltenden EU-Drohnenverordnung durchlesen. Diese steht kurz vor der Überführung in das nationale Recht, wodurch sich noch kleinere Änderungen ergeben können.

Drohnenhaftpflicht Versicherung nicht vergessen

Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass hierzulande eine Versicherung für die eigene Drohne Pflicht ist – auch für kleine Modelle wie die DJI Mini 2 (Test). Falls du noch auf der Suche nach einer Drohnen-Haftpflichtversicherung für deine Drohne bist, können wir dir die Versicherung von helden.de empfehlen*. Dort bist du bereits ab 39€/Jahr auch mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit abgesichert. Über unseren Link wird auch unser Gutschein aktiviert, mit dem du dir direkt einen Monatsbeitrag sparen kannst.

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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