Drohnenpiloten die sich nicht an die Drohnenverordnung halten müssen zum Teil mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Wir sagen euch, worauf ihr achten solltet um Bußgelder zu vermeiden.
Noch bis zum 31.12.2020 hat in Deutschland die Drohnenverordnung Gültigkeit. Danach wird sie von der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst. In ihr ist weitestgehend klar definiert wer unter welchen Voraussetzungen wo fliegen darf.
Wer sich nicht an die Drohnenverordnung hält, muss dabei mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Diese können laut aktueller Gesetzeslage bis zu 50.000€ hoch ausfallen. Das kann einen Drohnenflug schnell zum kostspieligen Unterfangen machen.
Eine Tabelle mit konkreten Bußgeldern für bestimmte Vergehen beim Drohnenflug gibt es nicht. Von Fall zu Fall werden hier die maximal möglichen 50.000€ unterschiedlich weit ausgenutzt und je nach Situation ausgelegt.
Die tatsächlich verhängten Bußgelder, von denen man aus den Medien erfährt, belaufen sich oft auf Summen zwischen 500€ – 1500€. Darunter sind die häufigsten Vergehen das Fliegen ohne entsprechende Aufstiegsgenehmigung, beispielsweise beim Fliegen über Menschenansammlungen (bei Veranstaltungen, Demonstration, usw.).
Bußgelder vermeiden
Die nachfolgenden Punkte sollten beachtet werden, um einem möglichen Bußgeld zu entgehen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung da. Er liefert lediglich eine Hilfestellung zu den uns aktuell bekannten Regelungen. Im Zweifelsfall sollte immer ein Rechtsanwalt kontaktiert werden.
Drohnenverordnung beachten
Entsprechend dem Hinweis zur Drohnenverordnung ist es daher naheliegend diese zu aller erst zu studieren. Denn hier ist, wie bereits erwähnt, geregelt wann man wie Drohne fliegen darf. Daher ist ist absolut Pflicht, sich mit den dort zusammengetragenen Regelungen vertraut zu machen, wenn man einem Bußgeld entgehen will.
Die bis Ende des Jahres 2020 gültigen Gesetze findet ihr in unserem Artikel Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? – Drohnenverordnung. Die zum Jahreswechsel dann gültige EU-Drohnenverordnung 2021 haben wir für euch ebenfalls zusammengefasst.
Nehmt euch die Zeit die Regelungen zu lesen. Auch wenn sie anfangs nach viel aussehen und kompliziert wirken. Wir haben alle Punkte so gut es geht zusammengefasst, erklärt und auf weitere Quellen verwiesen. Sobald ihr euch einen Überblick verschafft habt, werdet ihr merken, dass alles eigentlich halb so wild ist.
Zusammengefasst solltet ihr folgendes beachten:
- ab 31.12.2020 Registrierung für Drohnenbetreiber beachten
- nur in erlaubten Gebieten oder mit entsprechender Ausnahmegenehmigung fliegen (Stichwort Flugverbotszonen, Menschenansammlungen, Wohngebiete, Bundesstraßen, Krankenhäuser, Flugplätze, Militäreinrichtungen, usw.)
- maximale Flughöhe beachten (120m laut EU-Drohnenverordnung, ab 2021)
- nicht außerhalb der Sichtweite fliegen
- Beschränkungen der Drohnenklasse beachten (Gewichtsgrenzen/C-Klassifizierung)
- Kennzeichnung der Drohne beachten (siehe obersten Punkt zur Registrierung)
- notwendige Drohnenführerscheine beachten und mitführen
- Einverständnis der Grundstückseigentümer einholen (Grundstücke von denen gestartet oder auf denen gelandet wird, sowie Grundstücke die überflogen werden sollen)
- Ordnungsamt und/oder Polizei vor Flügen in Kenntnis setzen
- weitere Punkte bitte direkt der (EU-)Drohnenverordnung entnehmen
Versicherungssschutz beachten
Ein oft vernachlässigter Punkt: die Drohnen-Haftpflichtversicherung. Ohne Versicherung darf in Deutschland keine Drohne geflogen werden. Ob privat oder gewerblich. Achtet also darauf, dass ihr eine entsprechende Drohnenversicherung besitzt, oder das eure Haftpflichtversicherung auch Drohnenflüge abdeckt. Hier entscheidet oft das Kleingedruckte, denn nicht alle Versicherungen bieten Schutz für jede Art von Flug.
Unsere Empfehlung von helden.de* bietet euch entsprechenden Versicherungsschutz bereits ab 39€/Jahr.
Wichtig: bei jedem Drohnenflug müsst ihr eure Versicherungsdokumente dabei haben, um diese im Falle einer Kontrolle vorzeigen zu können.
Weitere Strafen
Je nach Vergehen können neben einem Bußgeld auch weitere Anzeigen und Strafen auf einen Drohnenpiloten zukommen. So ist beispielsweise bei einem Vergehen, dass nach §315 „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ eingestuft wird sogar mit einer Freiheitssrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre zu rechnen.
Das mag jetzt unter Umständen nur auf die ganz drastischen Fälle zutreffen, sollte aber jedem als Mahnung dienen, mit seiner Drohne keinen Unsinn zu treiben und sich an geltendes Recht zu halten.
*Die in diesem Artikel enthaltenen Links zum DJI Store und/oder zur Amazon-Webseite sind sogenannte Affiliate-Links. Bei diesen Links bekommt DeinDrohnenpilot.de eine Provision für vermittelte Käufe. Der Preis steigt für die Kunden hierdurch nicht.