Kommerzielle Drohnenflüge – alle wichtigen Infos

Erfahre was du als Drohnenpilot bei kommerziellen Drohnenflügen zu beachten hast.
Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 6 Min. Lesen
Quelle: pixabay.de - Ein Quadrocopter fliegt in den Sonnenuntergang.

Besitzer einer Drohne werden vermutlich früher oder später mit dem Gedanken spielen mit ihrer Drohne gewerblich tätig zu werden. Das heißt also gegen Bezahlung Luftbildaufnahmen anzufertigen. Was es bei kommerziellen Drohnenflügen zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Drohnen sind in der Regel kein günstiges Hobby. Professionelle Modelle die mit guter Aufnahmequalität und zusätzlichen Funktionen punkten kosten einige hundert wenn nicht sogar tausende Euro. Da ist der Gedanke mit der eigenen Drohne Geld zu verdienen nicht nur nahe liegend, sondern bietet sich auf Grund der steigende Nachfrage nach Luftbildaufnahmen förmlich an. Um sich dabei jedoch Ärger zu ersparen sollten die in Deutschland geltenden Regelungen für kommerzielle Drohnenflüge beachtet werden.

Eine Info vorab: Seit in Kraft treten der EU Drohnenveordnung vom 31.12.2020 findet im Flugrecht keine Unterscheidung mehr zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Drohnenflügen statt. Dennoch gibt es aber natürlich einige Punkte zu beachten, wenn du mit deiner Drohne Geld verdienen möchtest.

Gewerbeanmeldung

Vorweg der wohl wichtigste Punkt: Wer mit seiner Drohne Geld verdienen möchte, handelt mit der Absicht Gewinne zu erwirtschaften. Wie für für viele andere Tätigkeiten wird man auch als Drohnenpilot in diesem Fall in Deutschland ein Gewerbe anmelden müssen und darüber seine Einnahmen versteuern.

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Unter Umständen kann die Tätigkeit als Drohnenpilot auch als freiberuflich eingestuft werden. Dann entfällt die Anmeldung eines Gewerbes. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und hängt von der genauen Tätigkeit ab. Bitte fragt hierzu bei eurem zuständigen Finanz- oder Ordnungsamt nach.

Eine Gewerbeanmeldung ist schnell erledigt und kostet je nach Gemeinde eine geringe Gebühr zwischen 25 und 60 Euro. Als geeignete Tätigkeitsbeschreibung für das Gewerbe bietet sich „Fotografie“ bzw. „Anfertigung von Luftbildaufnahmen“ an. Hier kann euch unter Umständen der zuständige Mitarbeiter des Amts beraten. Habt ihr den Antrag ausgefüllt, die Gebühr bezahlt und alles unterschrieben, bekommt ihr gleich euren Gewerbeschein ausgehändigt.

Mit einer Gewerbeanmeldung gehen aber auch einige Pflichten einher. Zum einen ist nach der Anmeldung des Gewerbes die Meldung beim Finanzamt notwendig. In der Regel bekommt ihr einige Wochen nach der Anmeldung des Gewerbes Post vom Finanzamt. Es schadet aber nicht selbst aktiv zu werden und die nötigen Formulare gleich für das Finanzamt auszufüllen und einzureichen.

Eine Gewerbeanmeldung für Drohnenpiloten unterscheidet sich dabei nicht von einer Gewerbeanmeldung für andere Tätigkeiten. Aus diesem Grund solltet ihr hier für weitere Informationen bereits vorhandenes Info- und Hilfematerial nutzen. Wir empfehlen euch hierfür folgende Anlaufstellen:

Je nach geplantem Umfang der Tätigkeit können wir euch aus eigener Erfahrung einen Steuerberater ans Herz legen. Der bürokratische Aufwand kann eine zeitintensive Angelegenheit werden und erfordert einiges an Vorwissen. Nicht jeder hat diese Ressourcen zur Verfügung oder möchte sich damit befassen. Ein Steuerberater kümmert sich um alles notwendige um eurer Pflicht gegenüber dem Finanzamt nachzukommen und steht euch beratend zur Seite, sollten euch Fragen quälen. Hier ist ein guter Steuerberater sein Geld wert.

Haftpflichtversicherung

Der nächste wichtige Punkt ist eine passende Versicherung. Diese ist nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt sowohl für private wie auch für kommerzielle Flüge. Dabei ist bei gewerblicher Nutzung darauf zu achten, dass die Drohnen-Haftpflichtversicherung eben auch solche Flüge mit absichert und nicht nur private Flüge ohne kommerzielle Interessen versichert sind. Eine normale Haftpflichtversicherung deckt das Thema Drohnen in der Regel nicht ab. Daher sollte man sich um eine separate Drohnenversicherung kümmern, oder in eine Haftpflichtversicherung wechseln, die eine Drohnen Police enthält. In unserem Ratgeber zur Drohnen-Haftpflichtversicherung findet ihr weitere Details.

EU-Drohnenführerscheine

Seit dem 31.12.2020 gibt es zwei Drohnenführerscheine in der EU:

  • EU-Kompetenznachweis
    (umgangssprachlich als „kleiner EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet)
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis
    (umgangssprachlich als „großer EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet)

Ob und wann du welchen Drohnenführerschein benötigst, kannst du dem entsprechenden Artikel unter EU-Drohnenführerschein – alle Informationen entnehmen.

Aufstiegsgenehmigung

Um eine separate Genehmigung für deinen (kommerziellen) Drohnenflug muss du dich seit in Kraft treten der neuen Drohnenverordnung aus dem Jahr 2020 nicht mehr bei jedem Flug kümmern. Seit in Kraft treten gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Drohnenflügen.

Nötig wird eine Genehmigung jedoch in folgenden häufig auftretenden Fällen:

  • sobald nicht in der Kategorie Open A1, A2 oder A3 der EU-Drohnenverordnung geflogen wird. Das ist der Fall wenn du…
    • höher als 120 Meter fliegen willst
    • du in Geozones fliegen möchtest
      • beispielsweise, wenn du über Wohngrundstücken für die du keine Genehmigung des Eigentümers hast, fliegen willst

… muss man sich an die zuständige Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem geflogen werden soll, wenden (siehe unten). Dort kann man dann eine allgemeingültige Aufstiegsgenehmigung, eine Einzelgenehmigung oder ein SORA beantragen. Der Unterschied liegt in Kosten und Gültigkeitsdauer der Genehmigung.

Eine allgemeingültige Genehmigung gilt meist 1 bis 2 Jahre und kostet zwischen 100 und 200€. Laufzeit und Kosten legen die Bundesländer unterschiedlich fest.

Eine Einzelgenehmigung gilt in der Regel nur rund 2 Wochen.

Zur Antragstellung sind dabei folgende Dokumente notwendig:

  • Versicherungsnachweis
  • EU-Drohnenführerschein
  • Persönliche Daten zum Antragsteller und zum Zweck des Fluges
  • Fluglogbuch (siehe unten)
  • (je nach gewünschter Genehmigung, Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers)

Weitere Einzelheiten entnehmt ihr bitte direkt eurer zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

Beachtet bitte, dass ihr auch mit vorliegender Ausnahmegenehmigung zum Überfliegen fremder Grundstücke die Erlaubnis des Grundstückseigentümers braucht, von dessen Grundstück ihr starten oder auf dessen Grundstück ihr landen wollt. Die Ausnahmegenehmigung befreit euch davon nicht. Sie ist nur für den Überflug der Grundstücke vorgesehen!

Alle wichtigen Informationen zum Thema haben wir euch in einem separaten Ratgeber zusammengefasst: Aufstiegsgenehmigung

Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Will man ohne behördliche Ausnahmegenehmigung über fremde Grundstücke fliegen, braucht man die Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers (Musterformular zur Einverständniserklärung). Dies gilt auch für das Starten und Landen von und auf fremden Grundstücken (auch wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt!).

Anmeldung der Flüge

Euren Drohnenflug müsst ihr übrigens auch dem Ordnungsamt oder alternativ der Polizei melden. Dabei geht es auch hier um die Einholung einer Genehmigung und das gleichzeitige informieren der Behörde über euren Flug. Das gilt nicht nur für eure kommerziellen Drohnenflüge sondern auch für private. In der Regel reicht eine formlose E-Mail mit Ort, Datum und Uhrzeit eures geplanten Fluges.

Je nach genauem Flugort werden die Behörden dann uter Umständen Einschränkungen aussprechen oder weitere Anforderungen (Kenntnisnachweis, etc) bekanntgeben.

Den notwendigen Ansprechpartner dafür solltet ihr beim lokalen Ordnungsamt erfragen. Meist finden sich bereits auf der dazugehörigen Internetseite die nötigen Infos. Ansonsten kann ein kurzer Anruf für Klarheit sorgen.

Kennzeichnungspflicht

Achtung: Seit dem 01.01.2021 gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung Anpassungen bei der Kennzeichnung von Drohnen. Siehe dazu den Artikel Registrierung und Kennzeichnung – eID – EU-Drohnenverordnung. Der folgende Absatz ist daher in dieser Form nicht mehr gültig.

Gewerbliche Drohnenflüge werden in der Regel mit Kamera-Drohnen ausgeführt. Die haben in den meisten Fällen ein Gewicht über 250g und unterliegen damit der Kennzeichnungspflicht. Eure Drohen muss also mit einer Plakette die euren Namen sowie eure Adresse beinhaltet ausgestattet sein. Alle notwendigen Infos zu Art und Form der Kennzeichnung haben wir für euch in unserem Kennzeichnungspflicht Artikel zusammengefasst.

Führung eines Fluglogbuchs für kommerzielle Drohnenflüge

Kommerzielle Drohnenflüge müssen darüber hinaus in einem Fluglogbuch festgehalten werden. Erfahrt in unserem Fluglogbuch Ratgeber alle notwendigen Infos samt Beispielen zu diesem Punkt. Gerne wird das Fluglogbuch vergessen, dabei ist man zur Aufbewahrung der erfassten Flüge für einen Zeitraum von 2 Jahren verpflichtet!

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Quelle – dasflugbuch.de

Verbote für Drohnenflüge

Egal ob ein Drohnenflug private oder gewerbliche Hintergründe hat, die festgelegten Flugverbote machen hier erstmal keinen Unterschied und müssen eingehalten werden. Die Flugverbote werden dabei in der EU-Drohnenverordnung geregelt und sind von uns ebenfalls in einem separaten Artikel zusammengefasst und werden dort bei Bedarf aktualisiert. Um den Rahmen dieses Artikel nicht zu sprengen, findet ihr im Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? im passenden Abschnitt alle wichtigen Infos zu den aktuell geltenden Flugverboten mit Drohnen.

Bei der Landesluftfahrtbehörde kann unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, sollte euer Flugziel einer Flugverbotszone entsprechen.

Zusammenfassung

Kommerzielle Flüge unterscheiden sich in einigen Punkten von privaten Flügen. Hier wurde jedoch mit der Drohnenverordnung aus dem Jahr 2017 nachgebessert, weswegen beispielsweise keine generelle Aufstiegsgenehmigung für jeden kommerziellen Drohnenflug mehr notwendig ist. Als erste Anlaufstelle sollte immer das Ordnungsamt oder die Polizei über einen geplanten Flug in Kenntnis gesetzt werden. Hier bekommt ihr dann weitere Informationen.

Auf Grund der unterschiedlichen Ansprüche an einen kommerziellen Drohnenflug wird man aber in der Regel weit aus mehr bürokratischen Aufwand als bei einem rein privaten Flug zu bewältigen haben, um keine Probleme zu bekommen. Haltet euch daher bitte an die oben genannten Punkte und informiert euch im Zweifelsfall bei einer zuständigen Behörde. Dann wird der Drohnenflug ein voller Erfolg, sowohl für euch, als auch für euren Auftraggeber.

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
5 Kommentare
  • Ich schreibe Rechnungen als Freiberufler und habe eine Steuernummer beim FA. Möchte jetzt auch gewerblich Luftaufnahmen anbieten. Reicht die Freiberuflichkeit dafür oder muss man ein Gewerbe anmelden für eine Drohne.

  • Ich möchte für meinen Auftraggeber eine Fläche abfliegen. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass randlich andere Grundstücke mit aufgenommen werden muss ich dann die Einwilligung aller Eigentümer einholen?
    Und wenn ich eine Aufstiegerlaubnis beantragen möchte/muss, da ich nicht die Einwilligung des Eigentümers habe (wie oben beschrieben: über Wohngrundstücken für die man keine Genehmigung des Eigentümers hat) ich aber für die Beantragung dann die Einverständniserklärung des Eigentümers mit einreichen muss (siehe oben) wie soll das funktionieren?

    • Hallo C.,

      im Zweifel sollte man immer einen Rechtsberater kontaktieren, gerade im kommerziellen Umfeld. Um Problemen vorzubeugen, würden wir dir raten die Einverständnis aller angrenzender Grundstückseigentümer einzuholen.

      Zur Ausnahmegenehmigung:
      Da es unterschiedliche Arten von Genehmigungen gibt, sind zum Teil auch unterscheidliche Dokumente einzureichen. Die Liste oben nennt alle uns bekannten möglichen Dokumente. Im Einzelfall (wie bei dir für die Ausnahmegenehmigung zum überfliegen fremder Grundstücke) wird entsprechend natürlich keine Einverstädniserklärung notwendig sein (wir passen diese Passage im Text nochmals an).

      Ich hoffe ich konnte dir helfen.
      Zu beachten ist natürlich, dass ich hier keine offizielle Rechtsberatung anbiete sondern lediglich eigene Erfahrungen wieder gebe.

      Viele Grüße
      Dimitri

  • Ich nutze meine Drone privat (bin versichert, Drone ist gekennzeichnet). Ein befreundeter Fotograf möchte Luftbilder als Dienstleistung anbieten, besitzt jedoch keine eigene Drone und hat bei mir meine Drone zur Miete und mich als Pilot angefragt. Ich bin also quasi Assistent des Künstlers.
    Was gilt es hier zu beachten? Ist eine Aufstiegsanmeldung bei den Behörden, Aufstiegseinwilligung des Grundstückseigentümers und führen eines Flight-Logbuchs durch mich ausreichend? Muss der Fotograf selbst eine allg. Aufstiegserlaubnis beantragen?

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