Hallo Zusammen,
ich habe mich mit der EU-Drohnenverordnung befasst. Ich finde leider keine Informationen darüber, ob das autonome Fliegen nach der aktuellen Rechtslage erlaubt ist. Lediglich für die Drohnenklassifizierung C4 wird angegeben, dass kein autonomes Fliegen erlaubt ist. Kann ich daraus schlussfolgern, dass für alle anderen Drohnenklassen der autonome Flug möglich ist?
Unter einen autonomen Flug verstehe ich, dass beispielsweise die Drohne täglich zu einer bestimmten Uhrzeit losfliegt und Aufnahmen tätigt, ohne, dass der Pilot die Drohne starten oder steuern muss.
Wie war die Rechtslage vor der EU-Drohnenverordnung? War es verboten? Ich habe bereits von mehreren Personen gehört, dass das autonome Fliegen an sich nicht erlaubt ist.
Würde mich über schnelle Hilfe bzw. Auskunft freuen.
Viele Grüße
ich habe mich mit der EU-Drohnenverordnung befasst. Ich finde leider keine Informationen darüber, ob das autonome Fliegen nach der aktuellen Rechtslage erlaubt ist. Lediglich für die Drohnenklassifizierung C4 wird angegeben, dass kein autonomes Fliegen erlaubt ist. Kann ich daraus schlussfolgern, dass für alle anderen Drohnenklassen der autonome Flug möglich ist?
Unter einen autonomen Flug verstehe ich, dass beispielsweise die Drohne täglich zu einer bestimmten Uhrzeit losfliegt und Aufnahmen tätigt, ohne, dass der Pilot die Drohne starten oder steuern muss.
Wie war die Rechtslage vor der EU-Drohnenverordnung? War es verboten? Ich habe bereits von mehreren Personen gehört, dass das autonome Fliegen an sich nicht erlaubt ist.
Würde mich über schnelle Hilfe bzw. Auskunft freuen.
Viele Grüße