Wann bekommt man die eID vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA)?

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 2 Min. Lesen
Das Dashboard der Onlineanwendung vom Luftfahrt Bundesamt

Seit der am 31.12.2020 gestarteten Registrierungsmöglichkeit für Drohnenbesitzer warten diese auf die Zuweisung ihrer eID durch das LBA. Nun scheinen erste Drohnenpiloten ihre Identifikationsnummer zu bekommen.

Nicht nur über unser Forum sondern auch über unser Kontaktformular oder auch im Kommentarbereich zu entsprechenden Meldungen erreicht uns immer wieder die Frage „Wann bekomme ich meine eID?„.

Eines vorweg: auch wir warten noch auf unsere eID vom LBA, obwohl wir uns gleich zum Start am 31.12.2020 auf der bereitgestellten Plattform registriert und alle Unterlagen eingereicht haben.

Update: Am 08.02.2021 abends hat auch der Autor dieses Artikels seine eID nach etwas über 5 Wochen erhalten.

Jetzt erreichen uns aber Meldungen, dass die ersten Drohnenbesitzer, die sich ebenfalls am 31.12.2020 registriert haben, ihre eID zu erhalten scheinen. Auch wenn wir nicht mit Gewissheit sagen können mit welcher Geschwindigkeit die Registrierungen vom LBA bearbeitet werden, kann das nun aber als Hinweis genommen werden, wie lange man selbst voraussichtlich warten muss.

Vom 31.12.2020 bis zu diesem Wochenende, wo wir erste Meldungen erhalten haben, waren es rund 5 Wochen Bearbeitungszeit.

Warum dauert die Vergabe der eID so lange?

Der größte Ansturm auf die Online-Plattform dürfte direkt um Neujahr rum geherrscht haben. Schon Ende letzten Jahres hat das LBA darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der Registrierungen viel Zeit in Anspruch nehmen kann und Drohnenbesitzer, die in den ersten Wochen des Jahres sowieso keine Flüge planen, die Registrierung doch zu einem späteren Teitpunkt durchführen sollten.

Denn das LBA prüft jede Registrierung und jedes eingereichte Ausweisdokument manuell. Uns liegen zwar keine Zahlen zu der Anzahl der Registrierungen beim LBA vor, doch anhand unserer Besucherzahlen zu den entsprechenden Artikeln können wir erahnen, wie groß der Ansturm auf die Seite wohl gewesen ist. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Bearbeitung einige Wochen dauert.

Warum die eID aktuell nicht so wichtig ist

Alle Drohnenbesitzer die noch keine eID haben, können aber ganz entspannt sein. Denn wie bereits vor mehreren Wochen mitgeteilt, ist hierzulande die Registrierungspflicht bis April 2021 ausgesetzt worden. Man kann also ganz entspannt auch ohne eID an der eigenen Drohne fliegen. Während der Aussetzungsfrist genügt eine Plakette mit Name und Adresse des Drohnenbesitzers, so wie es bereits vor Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung der Fall gewesen ist.

Was ist die eID und wer braucht sie?

Wer noch nicht weiß, was die eID ist und wer sie wofür braucht, sollte einen Blick in unseren ausführlichen Artikel Registrierung und Kennzeichnung – eID – EU-Drohnenverordnung werfen. In diesem Zusammenhang dürfte auch unsere Zusammenfassung zur EU-Drohnenverordnung eine wichtige Anlaufstelle sein, in desseren Rahmen die eID eingeführt worden ist.

Neu: Diskutiere diesen Beitrag jetzt in unserem neuen Forum mit einer Vielzahl an Erweiterungen im Vergleich zu unserem Kommentarbereich!

Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
7 Kommentare
  • … so, habe meine jetzt auch (KW1 -> KW12 = 11 Wochen).
    Da sie ja nicht außen drauf muss, kommt sie (laminiert) in das Batteriefach.

    Wie sieht es mit ‚elektronischer Hinterlegung‘ (bei MA2) aus?
    Zu ‚ UUID ‚ finde ich hier keine Treffer, ‚ Identifikation ‚ kann nur 10-stellig (mit – und PIN hat die e-ID 20). ‚ Fluginformationen‘ kann 90 Stellen, ginge also.
    Macht es Sinn, die e-ID dort rein zu schreiben und wenn ja, welche Auswirkung hätte das?

    • Hallo debo,

      die Mavic Air 2 besitzt kein System zum Aussenden der eID. Dazu ein Auszug vom Luftfahrt-Bundesamt:

      „Die PIN werden Sie benötigen, wenn es demnächst Drohnen gibt, die nach der Verordnung (EU) 2019/945 zertifiziert sind. Diese strahlen die Registrierung elektronisch ab. Daher kommt im Übrigen auch die Bezeichnung e-ID! Zur Eingabe der Registrierungsnummer werden Sie die Registrierungsnummer mit der PIN benötigen. Die Abstrahlung der Registrierungsnummer erfolgt selbstverständlich ohne die PIN. So ist sichergestellt, dass Ihre e-ID nicht durch Unbekannte aufgefangen werden kann und diese dann mit Ihrer e-ID fliegen – sofern denen Ihre persönliche PIN nicht bekannt ist.“

      Viele Grüße
      Dimitri

    • Die Daten die du dort aktivieren bzw. Eintragen kannst sind für DJIs eigenes Tracking-System gedacht, genannt Aerescope – https://click.dji.com/AF8fWCnI_77kXUbu8EEdgw?pm=custom (*)

      Das gibt es bereits seit einer ganzen Weile, setzt aber die verlinkte Hardware zum Auslesen der Daten aus der Drohne voraus und ist für Behörden konzipiert.
      Für die EU-Drohnenverordnung und die dort angesprochene eID wird aber sehr wahrscheinlich ein ganz anderes System genutzt werden, da bezweifelt werden darf, dass Behörden sich von DJI eigener Technik abhängig machen wollen.

      Die UUID müsste dabei die Seriennummer deiner Drohne sein.
      Identifikation wäre eine entsprechende Identifikationsnummer und in Fluginformationen können zusätzliche Daten eingetragen werden.

      Wir halten die Funktion jetzt für nicht weiter relevant, da wir nicht glauben, dass DJIs Arescope System von vielen offiziellen Stellen genutzt wird.

      Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, aber so ist da mein Wissensstand. 🙂

      Viele Grüße
      Dimitri

  • Ich habe mir letzte Wochen eine DJI Mini 2 zugelegt, direkt bei helden.de eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und die Drohne beim LBA registriert. Zur Sicherheit auch noch den kleinen Drohnenführerschein gemacht, wenn ich ihn sicherlich auch nie brauchen werde – sicher ist sicher, dachte ich mir.

    Da es anscheinend eine Weile dauern kann bis ich die e-ID habe, kommt bei mir die Frage auf, ob ich bis dahin mit der Drohne überhaupt in der Öffentlichkeit fliegen darf oder ob ich warten muss.

    • Hallo Christian,

      die Übergangsfrist für die eID ist Ende April ausgelaufen. Seit dem 01. Mai 2021 benötigt man also zwingend die eID an seiner Drohne, wenn man mit dieser fliegen möchte.
      Mittlerweile sollte der Prozess zur Vergabe der eID aber schneller gehen als noch zum Start am Anfang des Jahres.

      Viele Grüße
      Dimitri

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Unser Testsieger🏆
Die Drohnen Haftpflichtversicherung von DMO. ✅Unbegrenzte Anzahl an Drohnen ✅ Gewerbliche Flüge inklusive ✅ Keine Selbstbeteiligung ✅ weltweiter Schutz Top Bewertungen und höchste Weiterempfehlungsrate.
Anzeige