Verlängerung der Übergangsfrist für Bestandsdrohnen

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 2 Min. Lesen
Die Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen gelten nun bis zum 01.01.2024.

Die Übergangsfrist für die Bestandsdrohnenregelung wurde bereits im März um ein weiteres Jahr verlängert und ist nun bis zum 01.01.2024 gültig. Wir haben die Einzelheiten dazu.

Die EU-Komission hat in einer neuen Durchführungsverordnung vom März diesen Jahres die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen um ein weiteres Jahr verlängert. Ursprünglich gültig bis zum 01.01.2023 sind die Regelungen nun bis zum 01.01.2024 gültig.

Unsere Artikel mit Bezug zur EU-Drohnenverordnung haben wir bereits vor einiger Zeit aktualisiert, hier folgt nun nochmals eine separate Meldung zur Änderung.

Bestandsdrohnenregelung bleibt ein Jahr länger

Bisher war es geplant, dass ab dem 01.01.2023 nur noch Drohnen mit offizieller EU-Drohnenklasse (C0 bis C6) nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung geflogen werden können. Drohnen ohne eine entsprechende Klassifizierung dürften dann nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden. Diese Frist wird jetzt um ein Jahr bis zum 01.01.2024 verlängert.

Bis zu diesem Datum besteht eine Übergangsfrist, in der Drohnen ohne entsprechende Zertifizierung als sogenannte Bestandsdrohne geführt werden und auch ohne Cx-Klasse mit leicht angepassten Regelungen in der Open Kategorie geflogen werden dürfen. Korrek nennt sich die Kategorie für Bestandsdrohnen Limited Open.

Das Problem dabei: Bis jetzt hat man es noch nicht geschafft eine entsprechende Infrastruktur auf die Beine zu stellen, die diese Klassifizierungen durchführt und Drohnen mit entsprechendem Cx-Label versieht – obwohl die meisten Hersteller bereits nach den Spezifikationen der Drohnen-Klassen fertigen.

Was bedeutet das nun für Drohnenpiloten?

An sich erstmal nur gutes. Drohnenpiloten können ihre bestehenden Drohnen nun bis zum 01.01.2024 und somit ein Jahr länger ohne entsprechende Drohnen-Klassifizierung unter vereinfachten Regelungen nutzen. Die Drohnen können im Rahmen der Übergangsregelungen weiter als Bestandsdrohnen geflogen werden.

Die Übergangsregelungen für Drohnen ohne offizielle Einteilung in eine Drohnen-Klasse in Kürze:

  • Drohnen bis 500g dürfen in der Kategorie Open A1 geflogen werden
  • Drohnen bis 2kg dürfen in der Kategorie Open A2 geflogen werden, jedoch mit erhöhtem Mindestabstand von 50m zu unbeteiligten Personen und der Pflicht für das EU-Fernpilotenzeugnis (ohne nur Betrieb in Open A3 möglich)
  • Drohnen bis 25kg dürfen nur mit dem EU-Kompetenznachweis in der Kategorie Open A3 geflogen werden

Mehr Details gibt es im entsprechenden Absatz in unserem umfassenden Artikel zur EU-Drohnenverordnung.

Ob diese Regelung in Zukunft vielleicht weiter verschoben oder gar geändert wird, bleibt offen. Wir sind gespannt, ob man bis dahin die fehlende Infrastruktur und Zertifizierungsstellen wird einrichten können. Einzelheiten dazu erfahrt ihr dann wie immer in unserem Blog.

Ihr wollt uns eure Meinung zu dem Thema da lassen und mit der Community diskutieren? Dann schreibt uns in unserem Forum.

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
1 Kommentar
  • Hi zusammen,

    was ist denn die aktuelle Situation, was das Thema angeht? Hat sich die Ausgangssituation, auf Basis derer sich die Verlängerung der Frist ergeben hat, geändert? oder ist es vielleicht auch denkbar, dass die Frist erneut verlängert wird? Wäre ja nicht unüblich, dass grade solche Angelegenheiten gefühlte Jahrhunderte dauert 🙂 Mir ist auch klar, dass ihr da keine Angabe machen könnt, außer eine Meinung wiederzugeben 🙂 DANKE

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