EU Drohnenverordnung 2024

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 10 Min. Lesen
Alles was es zur aktuellen EU Drohnenverordnung 2023 zu wissen gibt. Bild: EASA

Alles was du zur neuen EU Drohnenverordnung 2024 wissen musst. Die EU Drohnenverordnung beschreibt wo und wie man in der EU mit seiner Drohnen fliegen darf. Sie ist die Grundlage für alle nationalen Drohnen-Gesetze und damit ein Muss für alle Drohnenpiloten. Wir fassen in diesem Artikel alle wichtigen Regelungen und Informationen zu den aktuellen Gesetzen für dich zusammen. Erfahre jetzt alles was du fürs Drohnenfliegen wissen musst.

Wer in der EU Drohnen fliegen will muss die aktuelle EU Drohnenverordnung 2024 kennen. Sie enthält alle wichtigen Informationen die Drohnenpiloten kennen müssen, wenn sie legal mit ihrer Drohne fliegen wollen. Zusätzlich dazu können die einzelnen Länder aber weiterhin auch eigene Regelungen ergänzen, die jedoch alle auf den EU Gesetzen aufbauen.

Auf der folgenden Seite liefern wir euch eine Übersicht über die aktuellen EU Drohnengesetze 2024 mit allen wichtigen Informationen die für Drohnenpiloten relevant sind. Einzelne Teilbereiche werden darüber hinaus in separaten Artikeln nochmals ausführlicher aufgegriffen. Dadurch wollen wir den Artikel umfassend und dennoch so schlank wie möglich halten.

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Mehr Informationen
offizielles Video der EASA zum Thema EU Drohnenverordnung

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EU Drohnenverordnung 2024 – was hat sich geändert?

Mit der Einführung der EU Drohnenverordnung Ende 2020 wurden die Gesetze rund um den unbemannten Luftverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht – soweit es möglich ist. Das führte zwangsläufig zu Abweichungen an der bis dahin in Deutschland gültigen Drohnenverordnung aus dem Jahr 2017.

  • Anhebung der maximalen Flughöhe von 100m auf 120m
  • Anpassung der Gewichtsgrenzen
  • Registrierung von Drohnenpiloten
  • Einführung zwei unterschiedlicher Drohnenführerscheine (EU-Kompetenznachweise und EU-Fernpiloten-Zeugnis
  • eID für Drohnen

Zum 01.01.2024 traten darüber hinaus zwei wichtige Änderungen bei den Gesetzen in Kraft, auf die wir auch im Laufe dieses Artikels eingehen.

Die EU Drohnenverordnung ist folgendermaßen aufgebaut:

  • Einteilung in Anwendungsszenarien (Open, Specific, Certified)
  • Einteilung von Drohnen in Klassen (C0 – C6)

Die folgenden Absätze beschreiben die genannten Punkte im Detail. Nicht abschrecken lassen: Auch wenn es erstmal viel Text ist, ist die EU Drohnenverordnung logisch aufgebaut und am Ende nicht so schwer zu verstehen, wie man denkt. Nimm dir die Zeit diesen Artikel in Ruhe zu lesen.

Anwendungsszenarien der EU Drohnenverordnung 2024

Jeder Drohnenflug wird anhand seiner Merkmale in eine von drei Kategorien eingeteilt: Open, Specific und Certified. Die Kategorie Open unterteilt sich dabei nochmals in drei Unterkategorien A1, A2 und A3. Ist ein Drohnenflug keiner Unterkategorie der Kategorie Open zuzuordnen, rutscht er automatisch in die Specific Kategorie. Wenn auch dort der Anwendungsfall nicht abgedeckt wird kommt es zur höchsten Einstufung, der Certified Klasse.

Vereinfacht lässt sich sagen: Je näher der Drohnenflug an Menschen stattfinden soll und je schwerer die Drohne ist, desto höher ist das Risiko und damit auch die Einstufung in der Kategorie (= Genehmigungen notwendig).

Für die meisten Drohnenpiloten wird die Open Kategorie am häufigsten zutreffen.

Sobald Flüge in dicht besiedelten Gebieten stattfinden, mit schweren Drohnen durchgeführt werden, außerhalb der Sichtweite geflogen wird oder der Transport von Gegenständen mittel Drohne durchgeführt werden sollen, bewegen wir uns in die Specific Kategorie.

Die Certified Kategorie wird für die meisten Drohnenpiloten kaum eine Rolle spielen und vermutlich größtenteils nur für Industrieunternehmen wie Drohnen-Lieferdienste und ähnliche Unternehmen Anwendung finden.

Anwendungsszenario: Open (Offen)

Der Betrieb in der Open Kategorie ist in der Regel erstrebenswert, denn hier können Flüge einfacher und ohne spezielle Genehmigung durchgeführt werden (mit Ausnahmen). Doch daran sind natürlich einige Bedingungen geknüpft. Möchte man unter den Bedingungen der Open Kategorie fliegen gilt es folgendes zu beachten:

  • maximal zulässige Flughöhe 120 Meter
  • direkter und ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne notwendig
  • ausreichender Sicherheitsabstand zu Menschen (abhängig von der Drohnenklasse, siehe weiter unten)
  • Drohne darf maximal 25kg wiegen

Trifft eine dieser Bedingungen nicht zu, ist der Betrieb in der Open Kategorie nicht mehr möglich.

Darüber hinaus zeichnet sich die Open Kategorie durch folgende Punkte aus:

  • Keine Genehmigungen notwendig
  • Versicherungspflicht für alle Drohnenpiloten
  • Drohnenflüge mit niedrigem Risiko
  • Flug nur in Sichtweite erlaubt
  • Kein Transport gefährlicher Güter
  • Kein Abwurf von Objekten
  • Je nach Unterkategorie/Drohnen-Klasse:
    • Online-Schulung…
    • …Drohnenführerschein…
    • …oder Registrierung des Drohnenpiloten notwendig
  • Mindestalter darf von jedem Mitgliedsstaat gewählt werden. In Deutschland liegt es bei 16 Jahren, außer für Spielzeugdrohnen nach Richtlinie 2009/48/EG (Drohnen unter 250g ohne Kamera oder Sensoren zum Aufzeichnen) für die es keine Alterseinstufung gibt
  • Ein Drohnenkennzeichen mit EU Registrierungsnummer (eID) des Drohnenpiloten notwendig. Außer für Spielzeugdrohnen (Drohnen unter 250g und ohne Aufnahmefunktion)
  • Dazu kommen noch Regulierungen des jeweiligen EU Mitgliedsstaates. So dürfen diese selbst so genannte „No Fly Zones“ (Flugverbotszonen bzw. Geozones) oder bestimmte zusätzliche Einschränkungen definieren, an die sich ebenfalls gehalten werden muss. Das betrifft in der Regel Flugplätze, Militäranlagen, Gefängnisse, Regierungsgebäude und in Deutschland vermutlich auch Wohngebiete (Flug nur mit Einverständnis des Grundstückseigentümers dürfte beispielsweise bestehen bleiben).
    In Deutschland werden diese Zonen in einem aktuellen Gesetzesentwurf besprochen und sollten im Laufe des Jahres 2021 Einzug in die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) finden. Bis dahin haben die Punkte der alten Drohnenverordnung noch weiterhin Bestand, außer sie weichen von den in diesem Artikel genannten Punkten der EU-Drohnenverordnung ab. Dann gelten auch jetzt schon die Gesetze der neuen Verordnung.
  • Weitere Einschränkungen ergeben sich darüber hinaus zusätzlich aus der Drohnen-Klasse (C0-C4). Dazu unten mehr.

Unterkategorie A1

  • Flug über und in der nähe von Personen möglich
  • Überflug von unbeteiligten Dritten muss vermieden werden
  • kein Überflug über Menschenansammlungen

Unterkategorie A2

  • Flug in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (mindestens 30m)
  • Bei Drohnen die einen „Slow“-Modus verfügen kann der Abstand auf 5m reduziert werden

Unterkategorie A3

  • Flug nur in weiter Entfernung von Menschen (mindestens 150m)
  • keine unbeteiligten Dritte im gesamten Flugbereich
  • Mindestabstand zu Wohn-, Industrie- und Gewerbegebieten von mindestens 150m

Übersichtsgrafik

Die folgende Grafik stellt die Anforderungen an das Anwendungsszenario Open, seinen Unterkategorien A1, A2 und A3 sowie die weiter unten vorgestellten Drohnen Risikoklassen C0-C4 zusammenhängend in einer Übersicht dar.

eu-drohnenverordnung-kategorien-klassen-uebersicht_v2
Die hier genannten Regelungen zum Anwendungsszenario Open und den Unterkategorien A1 bis A3 mit den Drohnen Risikoklassen C0-C4 in der Übersicht. Angaben ohne Gewähr.

Anwendungsszenario: Specific (Spezifisch)

Erfüllt der geplante Drohnenflug eine oder mehrere der in der Kategorie Open genannten Kriterien nicht, rutscht er automatisch in die Kategorie Specific. Hier wird dann eine gesonderte SORA-GER Risikobewertung für den Einsatz notwendig (siehe dazu den Artikel Was ist SORA?). Diese muss bei der Behörde eingereicht werden um eine Ausnahmegenehmigung für den geplanten Flug zu bekommen.

Alternativ kann auf sogenannte Standardszenarien zurückgegriffen werden, die eine entsprechende SORA-GER Bewertung überflüssig machen und den Genhemigungsprozess vereinfachen sollen. Zwei Standradszenarien sind uns bisher bekannt:

  • STS-01 – VLOS (Visual Line of Sight) über einem kontrollierten Bereich am Boden in einem bewohnten Gebiet
  • STS-02 – BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) über einem kontrollierten Bereich am Boden in einem dünn besiedelten Gebiet mit Luftraumbeobachter

Behörden steht es frei selbst weitere Standardszenarien zu erstellen. Sobald wir hier weitere Informationen erhalten aktualisieren wir diesen Abschnitt.

Mit einem LUC Zertifikat (light UAS operator certificate) kann die Beantragung von Genhemigung auf eine einmalige Antragsstellung reduziert werden. Kosten und Aufwand eines LUC Zertifikats sind aber noch nicht abzusehen. Es entspricht einer umfangreichen Zertifizierung des Drohnenpiloten oder des Betriebes selbst und wird daher weder günstig noch schnell zu erlangen sein.

Anwendungsszenario: Certified (Zertifiziert)

  • Umfangreiche Genehmigungsverfahren
  • Anwendungsfälle: Überflug von Menschenansammlungen, Beförderung von Personen oder Lastem, Transport von gefährlichen Gütern
  • sowohl für Hobbypiloten als auch für kommerzielle Drohnenpiloten aus dem Bereich der Luftbildfotografie nicht relevant

Drohnen-Klassen C0-C4 der EU Drohnenverordnung 2024

Drohnen werden in fünf unterschiedliche Risikoklassen eingeteilt die mit C0 bis C4 gekennzeichnet sind. Die Klasse einer Drohne wird dabei ausschlaggebend sein, in welcher Kategorie sie geflogen werden kann und welche Voraussetzungen damit an den Drohnenpiloten gestellt werden.

Die Einstufung in eine Klasse wird vom Hersteller der Drohne selbst anhand von festgelegten Richtlinien durchgeführt. Die Kennzeichnung wird dann vor dem Kauf einer Drohne und auf der Drohne selbst einsehbar sein.

Momentan gibt es nur eine Handvoll Drohnen mit entsprechenden CE-Kennzeichnungen. Daher fallen die meisten aktuellen Drohnen, die ohne CE-Label auskommen müssen, in eine eigenständige Kategorie und werden als sogenannte Bestandsdrohnen geführt (mehr dazu weiter unten, „Übergangsphase für bestehende Drohnen“).

Auf diese Weise sollen bereits auf dem Markt befindliche Drohnen unproblematisch auch mit der EU Drohnenverordnung genutzt werden können. Alle Details zu den vorhandenen Drohnen-Klassen mit den jeweiligen Anforderungen an die Drohnen gibt es dazu in unserem separaten Artikel zu den EU Drohnen-Klassen. Du musst die dort enthaltenen Informationen nicht alle auswendig können. Wichtig für dich ist zu wissen, dass es mehrere Drohnen-Klassen gibt, die entscheiden, in welcher Kategorie du deine Drohne fliegen kannst, wodurch die Klasse ein entscheidendes Kaufkriterium sein kann.

Quelle: easa.europa.eu – (EU) 2019/945

Übergangsphase für bestehende Drohnen im Rahmen der EU Drohnenverordnung – am 01.01.2024 geendet

Da es bisher (Stand: Januar 2024) nur wenige Drohnen mit der neuen CE-Klassifizierung gibt, existierte für die meisten auf dem Markt befindlichen Drohnen (Drohnen die vor dem 01.01.2024 hergestellt wurden und kein CE-Label haben) eine Übergangsregelung die nur bis zum 31.12.2023 gültig war.

Die Drohnen wurden abhängig von ihrem Gewicht zugeteilt und entsprechende Beschränkungen auferlegt. Diese finden sich zusammengefasst in untenstehender Liste. Diese Drohnen können ohne CE-Kennzeichnung bis zum 31.12.2023 (Gültigkeit der Übergangsregelung) abhängig von ihrem Gewicht in allen Unterkategorien von Open (A1 – A3, siehe Liste unten) geflogen werden.

Von der EASA wird es offiziell als limited Open Kategorie bezeichnet.

Bestandsdrohnen ohne CE-Klassifizierung (bis 31.12.2023)

  • auch hier gilt für alle Drohnen eine Versicherungspflicht
  • Drohnenpilot muss Bedienungsanleitung lesen

Drohnen unter 500g

  • Flug in allen Unterkategorien (A1, A2, A3) des Anwendungsszenario Open möglich
  • Kein EU-Drohnenführerschein notwendig (weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis)
  • Ab 01.01.2024: EU-Kompetenznachweis notwendig für den Betrieb von Drohnen über 250g und unter 500g in der Unterkategorie A1

Drohnen ab 500g und unter 2kg

  • Flug in Unterkategorie A2 und A3 des Anwendungszenario Open möglich
  • EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) für A3 und …
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer EU-Drohnenführerschein) für den Betrieb in Unterkategorie A2 notwendig. Hier jedoch mit erhöhtem Abstand zu Menschen (50m anstatt 30m wie bei Drohnen mit C-Klassifizierung)
    Hinweis: Dank Übergangsregelung bis 31.12.2023 ebenfalls 30m für Bestandsrohnen.

Drohnen ab 2kg und unter 25kg

  • Flug in Unterkategorie A3 des Anwendungszenario Open möglich
  • EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) bei Flügen in Unterkategorie A3 notwendig

Seit dem 01.01.2024 können Drohnen ohne CE-Klassifizierung in A1 geflogen werden, wenn das Gewicht unter 250g liegt (kein EU-Drohnenführerschein notwendig) und in A3 (EU-Kompetenznachweis notwendig) wenn das Gewicht unter 25kg liegt.

Flüge in der Unterkategorie A2 sind demnach mit Bestandsdrohnen über 250g seit diesem Jahr nicht mehr möglich. (EASA FAQ)

Update 2024: Siehe dazu auch den Artikel Bestandsdrohnen Regelung ab 2024 – Darauf musst du JETZT achten!

Wo darf ich jetzt also mit meiner Drohne fliegen?

Wie man alle diese einzelnen Regelung in ein großes Ganzes packen und schnell nachschauen kann, wo man mit welcher Drohne nun fliegen darf und wo nicht, haben wir dir in unserem Artikel Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? zusammengestellt.

Dort werden die einzelnen Passagen der EU Drohnenverordnung in Bezug zu realen Beispielen gestellt und veranschaulichen die Drohnen Gesetze somit deutlicher.

Versicherungspflicht

Unabhängig aller neuen Regelungen und ob privat oder kommerziell geflogen wird, eine Drohnenversicherung ist immer Pflicht. Das ist auch bereits mit der bestehenden Drohnenverordnung der Fall.

Alle Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung haben wir in dem verlinkten Beitrag zusammengefasst. Unsere Empfehlung ist hier der günstige Versicherungsschutz von helden.de (ab 39€/Jahr)*.

Registrierung als Drohnenpilot im Rahmen der EU Drohnenverordnung

Die Registrierung ist für Besitzer von Drohnen notwendig, die …

  • in der speziellen Kategorie betrieben werden
  • in der offenen Kategorie betrieben werden und eine maximale Abflugmasse von 250 Gramm oder mehr haben und die bei einem Aufprall auf einen Menschen übertragene kinetische Energie des unbemannten Luftfahrzeug größer als 80 Joule ist oder
  • mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. einer Kamera) ausgestattet sind, sofern es sich nicht um Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/4848/EG handelt.

Alle Informationen und dazugehörigen Links zur Registrierung und Kennzeichnung nach der aktuellen EU-Drohnenverordnung haben wir euch in folgendem Artikel zusammengefasst: Registrierung und Kennzeichnung als Drohnenpilot.

EU-Drohnenführerscheine der EU Drohnenverordnung 2024

Wie bereits oben mehrfach erwähnt, werden mit der neuen EU Drohnenverordnung auch zwei neue „Drohnenführerscheine“ eingeführt.

  • EU-Kompetenznachweis („kleiner EU Drohnenführerschein“)
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis („großer EU Drohnenführerschein“)

Beide „Führerscheine“ werden ab dem 01.01.2021 in der jeweils notwendigen Unterkategorie und C-Klassifiezierung verpflichtend (siehe Hinweise oben).

EU-Kompetenznachweis

  • Online-Training
  • Online-Test
  • darf beliebig oft wiederholt werden
  • vermutlich kostenlos und direkt beim LBA online durchführbar
  • Gültigkeit: 5 Jahre
eu drohnenverordnung eu-kompetenznachweis
EU-Kompetenznachweis

EU-Fernpiloten-Zeugnis

  • EU-Kompetenznachweis ist Voraussetzung
  • Praktisches Selbst-Training erforderlich (eigene schriftliche Bestätigung ausreichend)
  • Theorie-Prüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle notwendig, meist in Kombination mit einer Schulung
  • Gültigkeit: 5 Jahre
  • kostenpflichtig, da durch externe und zertifizierte Anbieter durchgeführt

Sehr wahrscheinlich ist es, dass die offiziellen Prüfstellen, die bisher die Kenntnisnachweisprüfung anbieten nach und nach auch auf das EU-Fernpiloten-Zeugnis umschwenken werden.

eu drohnenverordnung eu-fernpiloten-zeugnis
EU-Fernpiloten-Zeugnis

Alles was darüber hinaus noch wichtige zu den EU-Drohnenführerscheinen haben wir für euch in unserem Artikel EU-Drohnenführerschein – alle Informationen zusammengefasst.

Quellen zur EU Drohnenverordnung

Die offizielle Quelle zur EU Drohnenverordnug 2022/2023 ist die EASA (European Union Aviation Safety Agency). Hier finde sich alle offiziellen Dokumente, Gesetzesentwürfe und weitere Informationen. Die gesamte Seite ist in englischer Sprache gehalten. Einige Dokumente gibt es in unterschiedlichen Sprachen, auch auf Deutsch.
Besonders relevant sind hier die Verordnungen (EU) 2019/945 sowie (EU) 2019/947.

Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) bietet ein kurzes FAQ zur neuen EU Drohnenverordnung, dass wir ebenfalls als Quelle für unseren Artikel genutzt haben.

Wir hoffen bald auf mehr deutschsprachige Quellen und Informationen der Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer, bzw. dem Luftfahrt Bundesamt (LBA) sowie vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).

EU Drohnenverordnung 2024 FAQ

Seit wann ist die die aktuelle EU Drohnenverordnung 2024 in Kraft?

Die aktuelle EU Drohnenverordnung 2024 ist bereits seit dem 01.01.2021 in Kraft. Alle Informationen zu den aktuellen EU Regelungen liefert unser ausführlicher Artikel.

Benötige ich laut EU Drohnenverordnung 2024 eine Drohnenversicherung?

Ja, mit der aktuellen EU Drohnenverordnung 2024 ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung immer Pflicht. Ohne darf nicht geflogen werden.

Muss ich mich als Drohnenpilot registrieren?

Im Rahmen der aktuellen EU Drohnenverordnung 2024 kann es verpflichtend sein, sich offiziell als Drohnenpilot beim LBA zu registrieren. Abhängig ist das von der Risikoklasse (C0-C4) der eingesetzten Drohne. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Artikel zur EU Drohnenverordnung zusammengefasst.

Welche Änderungen bringt die neue EU Drohnenverordnung 2024 mit sich?

Mit der aktuellen EU Drohnenverordnung gab es zahlreiche Änderungen beim Betrieb von Drohnen. Alles zu den Anwendungsszenarien und den neuen Drohnen Risikoklassen erfahrt ihr in unserem Artikel zur EU Drohnenverordnung 2024.

Kann ich meinen bestehenden Kenntnisnachweis weiter nutzen?

Der deutsche Kenntnisnachweis war bis Ende 2021 gültig. Er konnte in den neuen EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) umgeschrieben werden. Mehr Infos gibt es im Artikel.

Was ist der EU-Drohnenführerschein?

Mit der EU Drohnenverordnung 2024 gibt es zwei Drohnenführerscheine: den kleinen (EU-Kompetenznachweis) und den großen (EU-Fernpiloten-Zeugnis). Je nach Drohnen Risikoklasse kann einer der beiden notwendig sein. Mehr Informationen dazu gibt es im Artikel.

Folgen:
Dimitri, Jahrgang 1989, ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Er kümmert sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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