Rechtslage von Drohnen

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 2 Min. Lesen
Quelle - Pixabay

Immer mehr Menschen fühlen sich durch Drohnen gestört. Inzwischen gibt für den Einsatz strenge Vorschriften, um die Privatsphäre zu schützen. Bei der privaten Nutzung von Drohnen gibt es viele rechtliche Grenzen, damit sich niemand belästigt oder gefährdet fühlt. 

Wo darf ich überhaupt fliegen?

Grundsätzlich darfst du mit deiner Drohne für die private Freizeitgestaltung (§ 20 LuftVO) bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ohne Genehmigung fliegen. Dabei musst du beachten die Drohne immer in direkter Sichtweite zu nutzen (ca. 100 Meter bei guten Wetterbedingungen). Der Einsatz in der Nähe von Krankenhäusern, Flughäfen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen und Unglücksorten ist ohne Sondergenehmigung immer verboten.

Wo du mit deiner Drohne fliegen darfst, kannst du in unserem Ratgeber über die Drohnenverordnung nachlesen.
Drohnen Verordnung Kenntnisnachweis
Quelle – BMVI

Haftpflichtversicherung für Drohnen

Du musst besonders sensibel mit dem Thema Datenschutz umgehen, wenn deine Drohne Videos oder Fotos aufnehmen kann. Die meisten Luftfahrtbehörden verlangen eine Genehmigung für unbemannte Luftfahrtsysteme.
Bevor du mit deiner Drohne in die Luft steigst, solltest du dich unbedingt über die geltenden Vorschriften im jeweiligen Bundesland informieren!

Welche Luftfahrtbehörde für dich zuständig ist, kannst du in unserem Ratgeber nachlesen
Wir raten dir unbedingt dazu eine Versicherung abzuschließen oder deine aktuellen Konditionen zu prüfen. Eine gute Versicherung haftet dann für die (meisten) Schäden, die durch den Einsatz deiner Drohne verursacht werden.
Alle Informationen über die Drohnen Haftpflichtversicherung.

Aktuelle Rechtslage

Wenn du über ein fremdes Grundstück fliegst und keine Genehmigung vom Besitzer erhalten hast, machst du dich Strafbar. Der Betroffene erhebt möglicherweise Unterlassungsanspruch gegen dich (AG Potsdam Az. 37 C 454/13), wenn in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird.

Um dich abzusichern, kannst du dir in unserem Downloadbereich die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers herunterladen.

Du musst außerdem beachten das unberechtigten Aufnahmen einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblicke besonders geschützten Raum befindet, unter Strafe steht (§ 201 a Strafgesetzbuch), wenn durch die Aufnahme der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird. Du machst dich schon strafbar wenn die Live-View-Funktion aktiviert ist, ohne das du wirklich aufnimmst. Zusätzlich musst du auch noch das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz), das Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 Grundgesetz), das Urheberrecht und das Datenschutzrecht beachten. Bilder von einzeln erkennbaren Personen dürfen grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung veröffentlicht oder aufgenommen werden. Bei Bauwerken gibt es ebenfalls Einschränkungen. Ganz wichtig ist aber das die Bilder nicht mit einem Namen, einer Adresse oder einem persönlichen Gegenstand verknüpft werden können (AG München Az. 161 C 3130/09). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann sich dabei keine Person auf die Panoramafreiheit aus dem Urhebergesetz berufen (Az. I ZR 192/00).

Folgen:
Dimitri, Jahrgang 1989, ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Er kümmert sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
Hinterlasse einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert