LBA bestätigt Termin für Onlineanwendungen – EU-Drohnenverordnung

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 1 Min. Lesen
Das LBA gibt grünes Licht für den geplanten Start der Onlineanwendungen zur neuen EU-Drohnenverordnung. Bild: Nick Morrison/unsplash

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt auf seiner Webseite bekannt, dass der Start der notwendigen Onlineanwendungen für die neue EU-Drohnenverordnung zum 31.12.2020 erfolgen wird.

Der diesjährige Dezember ist ein spannender Monat für Drohnenpiloten. Denn es beginnen die letzten 31 Tage mit der aktuell gültigen deutschen Drohnenverordnung, die seit 2017 Bestand hat. Am 31.12.2020 wird sie dann von der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst.

Teil der neuen EU-weiten DrohnenVO sind neben der Online-Registrierung (eID) von Drohnenbesitzern auch der EU-Kompetenznachweis, auch als kleiner EU-Drohnenführerschein bekannt.

LBA stellt notwendige Plattform

Für beiden Bereiche ist hierzulande das LBA zuständig. Dieses wird daher die notwendigen Onlineanwendungen zur Registrierung und zum Ablegen des EU-Kompetenznachweis bereitstellen.

Update: Die Onlineanwendung für die Registrierung von Drohnenbesitzern und den Erwerb des EU-Kompetenznachweis ist nun online.

Auf ihrer Webseite verkündete das LBA nun, dass die Onlineplattform planmäßig zum 31.12.2020 starten wird.

Die Betreiberregistrierung wird ab dem 31.12.2020 über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes erreichbar sein.

Ebenfalls ab dem 31.12.2020 wird das Luftfahrt-Bundesamt einen Onlinetrainingskurs für den Erwerb des Kompetenznachweises für Fernpiloten für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in den Unterkategorien A1 und A3 der „Offenen Kategorie“ anbieten.

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Auslastung des Systems erwartet

Das LBA weist bereits jetzt darauf hin, dass mit einer Auslastung des Systems zu rechnen ist. Drohnenbesitzer und Drohnenpiloten werden daher gebeten auf die Nutzung der Onlineanwendungen bis Mitte Januar 2021 zu verzichten, wenn innerhalb dieser Zeit sowieso keine Flüge geplant sein werden.

Wir erwarten für die ersten Tage nach Freischaltung der Online-Registrierung von UAS-Betreibern, als auch für den Onlinetrainingskurs und –prüfung für Fernpiloten eine hohe Auslastung unserer Systeme. Wir empfehlen die entsprechenden Anwendungen erst ab Mitte Januar 2021 aufzusuchen, sofern ohnehin nicht geflogen werden soll.

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Dennoch ist davon auszugehen, dass alle Interessierten Piloten also rechtzeitig sowohl die Registrierung als auch den Online-Kurs und auch die Online-Prüfung zum EU-Kompetenznachweis rechtzeitig durchführen können.

Sollte es hier zu Änderungen kommen, werden wir darüber berichten. Ebenso folgt noch ein umfangreicher Artikel als Hilfestellung zum Registrierungsvorgang sowie zur Durchführung des Online-Kurses und der Prüfung. Diese können wir jedoch erst umsetzen, sobald die Plattform des LBA offiziell gestartet ist.

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
3 Kommentare
    • Hallo Klaus,

      wie debo bereits unten auf deinen Kommentar gewantwortet hat, dauert die Vergabe der eID aktuell noch auf Grund des großen Andrangs, den das LBA verzeichnet.
      Den aktuellen Status kannst du wie von debo beschrieben in deinem Profil auf der LBA Seite ansehen.

      https://exam.lba-openuav.de/

      Viele Grüße
      Dimitri

  • … mit un/pw auf der LBA- Seite einloggen und unten den Status von ‚pers. Angaben, Identitäts- und Vers.- Nachweis‘ prüfen (grüner Haken?). Aktuell hängt es wohl an der Prüfung des Id.- N.. EU- Kompetentnachweis A1/A3 hast du schon abgelegt? Dann hast du zumindest schon mal eine Fernpiloten- ID. Die ist aber nicht die, die auf die Drohne muss!

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