Besitzer einer Drohne werden vermutlich früher oder später mit dem Gedanken spielen mit ihrer Drohne gewerblich tätig zu werden. Das heißt also gegen Bezahlung Luftbildaufnahmen anzufertigen. Was es bei kommerziellen Drohnenflügen zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Drohnen sind in der Regel kein günstiges Hobby. Professionelle Modelle die mit guter Aufnahmequalität und zusätzlichen Funktionen punkten kosten einige hundert wenn nicht sogar tausende Euro. Da ist der Gedanke mit der eigenen Drohne Geld zu verdienen nicht nur nahe liegend, sondern bietet sich auf Grund der steigende Nachfrage nach Luftbildaufnahmen förmlich an. Um sich dabei jedoch Ärger zu ersparen sollten die in Deutschland geltenden Regelungen für kommerzielle Drohnenflüge beachtet werden.
Gewerbeanmeldung
Vorweg der wohl wichtigste Punkt: Wer mit seiner Drohne Geld verdienen möchte, handelt mit der Absicht Gewinne zu erwirtschaften. Wie für für viele andere Tätigkeiten wird man auch als Drohnenpilot in diesem Fall in Deutschland ein Gewerbe anmelden müssen und darüber seine Einnahmen versteuern.
Eine Gewerbeanmeldung ist schnell erledigt und kostet je nach Gemeinde eine geringe Gebühr zwischen 25 und 60 Euro. Als geeignete Tätigkeitsbeschreibung für das Gewerbe bietet sich „Fotografie“ bzw. „Anfertigung von Luftbildaufnahmen“ an. Hier kann euch unter Umständen der zuständige Mitarbeiter des Amts beraten. Habt ihr den Antrag ausgefüllt, die Gebühr bezahlt und alles unterschrieben, bekommt ihr gleich euren Gewerbeschein ausgehändigt.
Mit einer Gewerbeanmeldung gehen aber auch einige Pflichten einher. Zum einen ist nach der Anmeldung des Gewerbes die Meldung beim Finanzamt notwendig. In der Regel bekommt ihr einige Wochen nach der Anmeldung des Gewerbes Post vom Finanzamt. Es schadet aber nicht selbst aktiv zu werden und die nötigen Formulare gleich für das Finanzamt auszufüllen und einzureichen.
Eine Gewerbeanmeldung für Drohnenpiloten unterscheidet sich dabei nicht von einer Gewerbeanmeldung für andere Tätigkeiten. Aus diesem Grund solltet ihr hier für weitere Informationen bereits vorhandenes Info- und Hilfematerial nutzen. Wir empfehlen euch hierfür folgende Anlaufstellen:
- https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/firma-gruenden/
- https://www.unternehmer.de/finanzen-steuern/333-schritt-fuer-schritt-anmeldung-beim-finanzamt-fuer-kleine-unternehmen
- http://www.gewerbe-anmelden.net
- Darüber hinaus gibt es natürlich noch viele weitere gute Seiten, die sich explizit mit der Gewerbeanmeldung befassen. Lasst euch nicht zu sehr abschrecken, es ist einfacher als ihr denkt!
Je nach geplantem Umfang der Tätigkeit können wir euch aus eigener Erfahrung einen Steuerberater ans Herz legen. Der bürokratische Aufwand kann eine zeitintensive Angelegenheit werden und erfordert einiges an Vorwissen. Nicht jeder hat diese Ressourcen zur Verfügung oder möchte sich damit befassen. Ein Steuerberater kümmert sich um alles notwendige um eurer Pflicht gegenüber dem Finanzamt nachzukommen und steht euch beratend zur Seite, sollten euch Fragen quälen. Hier ist ein guter Steuerberater sein Geld wert.
Haftpflichtversicherung
Der nächste wichtige Punkt ist eine passende Versicherung. Diese ist nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt sowohl für private wie auch für kommerzielle Flüge. Dabei ist bei gewerblicher Nutzung darauf zu achten, dass die Drohnen-Haftpflichtversicherung eben auch solche Flüge mit absichert und nicht nur private Flüge ohne kommerzielle Interessen versichert sind. Eine normale Haftpflichtversicherung deckt das Thema Drohnen in der Regel nicht ab. Daher sollte man sich um eine seperate Drohnenversicherung kümmern, oder in eine Haftpflichtversicherung wechseln, die eine Drohnen Police enthält. In unserem Ratgeber zur Drohnen-Haftpflichtversicherung findet ihr weitere Details.
Kenntnisnachweis/EU-Drohnenführerschein
Achtung: Seit dem 01.01.2021 gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung Anpassungen bei den sogenannten „Drohnenführerscheinen“. Siehe dazu den Artikel EU-Drohnenführerschein – alle Informationen. Der folgende Absatz ist daher in dieser Form nicht mehr gültig.
Der Kenntnisnachweis ist für Drohnenpiloten notwendig, deren Drohne ein Startgewicht von mindestens 2 kg aufweist. Ob privat oder gewerblich geflogen wird, spielt hierbei keine Rolle. Der Nachweis ist in beiden Fällen notwendig.
Zu beachten ist die Art des Kenntnisnachweises. Während der Kenntnisnachweis nach §21e LuftVO lediglich für den ausschließlich privaten Betrieb von Modellflugzeugen/Coptern gültig ist, dient der Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO auch für den gewerblichen Einsatz. Alle offiziellen Stellen sollten den Nachweis nach §21d LuftVO aushändigen. Vorab nachfragen ist Pflicht um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Aufstiegsgenehmigung
Um eine separate Aufstiegsgenehmigung für den (kommerziellen) Drohnenflug muss man sich seit in Kraft treten der neuen Drohnenverordnung aus dem Jahr 2017 nicht mehr bei jedem Flug kümmern (seit dem 01.01.2021 abeglöst durch die neue EU-Drohnenverordnung).
Fliegt man eine Drohne mit niedrigerem Gewicht als 5 kg, beispielsweise eine DJI Mavic Air 2 (Test), muss man sich ebenfalls erstmal nicht um eine Aufstiegsgenehmigung kümmern.
Nötig wird diese jedoch in foglenden häufig auftretenden Fällen:
erreicht / übersteigt die Drohne das Gewicht (5 kg)- sobald nicht in der Kategorie Open A1, A2 oder A3 der EU-Drohnenverordnung geflogen wird
möchte man bei Nacht oder(Nachtflüge sind mit der EU-Drohnenverordnung erlaubt)- höher als
100120 Meter fliegen - über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraße (sowie generell in No-Fly-Zones / Flugverbotszonen)
- über Wohngrundstücken für die man keine Genehmigung des Eigentümers hat
- …
… muss man sich an die zuständige Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem geflogen werden soll, wenden (siehe unten). Dort kann man dann eine allgemeingültige Aufstiegsgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung beantragen. Der Unterschied liegt in Kosten und Gültigkeitsdauer der Genehmigung.
Eine allgemeingültige Genehmigung gilt meist 1 bis 2 Jahre und kostet zwischen 100 und 200€. Laufzeit und Kosten legen die Bundesländer unterschiedlich fest.
Eine Einzelgenehmigung gilt in der Regel nur rund 2 Wochen.
Zur Antragstellung sind dabei folgende Dokumente notwendig:
- Versicherungsnachweis
KenntnisnachweisEU-Drohnenführerschein- Persönliche Daten zum Antragsteller und zum Zweck des Fluges
- Fluglogbuch (siehe unten)
- (je nach gewünschter Genehmigung, Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers)
Weitere Einzelheiten entnehmt ihr bitte direkt eurer zuständigen Landesluftfahrtbehörde.
Beachtet bitte, dass ihr auch mit vorliegender Ausnahmegenehmigung zum Überfliegen fremder Grundstücke die Erlaubnis des Grundstückseigentümers braucht, von dessen Grundstück ihr starten oder auf dessen Grundstück ihr landen wollt. Die Ausnahmegenehmigung befreit euch davon nicht. Sie ist nur für den Überflug der Grundstücke vorgesehen!
Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Will man ohne behördliche Ausnahmegenehmigung über fremde Grundstücke fliegen, braucht man die Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers (Musterformular zur Einverständniserklärung). Dies gilt auch für das Starten und Landen von und auf fremden Grundstücken (auch wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt!).
Anmeldung der Flüge
Euren Drohnenflug müsst ihr übrigens auch dem Ordnungsamt oder alternativ der Polizei melden. Dabei geht es auch hier um die Einholung einer Genehmigung und das gleichzeitige informieren der Behörde über euren Flug. Das gilt nicht nur für eure kommerziellen Drohnenflüge sondern auch für private. In der Regel reicht eine formlose E-Mail mit Ort, Datum und Uhrzeit eures geplanten Fluges.
Je nach genauem Flugort werden die Behörden dann uter Umständen Einschränkungen aussprechen oder weitere Anforderungen (Kenntnisnachweis, etc) bekanntgeben.
Den notwendigen Ansprechpartner dafür solltet ihr beim lokalen Ordnungsamt erfragen. Meist finden sich bereits auf der dazugehörigen Internetseite die nötigen Infos. Ansonsten kann ein kurzer Anruf für Klarheit sorgen.
Kennzeichnungspflicht
Achtung: Seit dem 01.01.2021 gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung Anpassungen bei der Kennzeichnung von Drohnen. Siehe dazu den Artikel Registrierung und Kennzeichnung – eID – EU-Drohnenverordnung. Der folgende Absatz ist daher in dieser Form nicht mehr gültig.
Gewerbliche Drohnenflüge werden in der Regel mit Kamera-Drohnen ausgeführt. Die haben in den meisten Fällen ein Gewicht über 250g und unterliegen damit der Kennzeichnungspflicht. Eure Drohen muss also mit einer Plakette die euren Namen sowie eure Adresse beinhaltet ausgestattet sein. Alle notwendigen Infos zu Art und Form der Kennzeichnung haben wir für euch in unserem Kennzeichnungspflicht Artikel zusammengefasst.
Führung eines Fluglogbuchs für kommerzielle Drohnenflüge
Kommerzielle Drohnenflüge müssen darüber hinaus in einem Fluglogbuch festgehalten werden. Erfahrt in unserem Fluglogbuch Ratgeber alle notwendigen Infos samt Beispielen zu diesem Punkt. Gerne wird das Fluglogbuch vergessen, dabei ist man zur Aufbewahrung der erfassten Flüge für einen Zeitraum von 2 Jahren verpflichtet!
Verbote für Drohnenflüge
Egal ob ein Drohnenflug private oder gewerbliche Hintergründe hat, die festgelegten Flugverbote machen hier erstmal keinen Unterschied und müssen eingehalten werden. Die Flugverbote werden dabei in der EU-Drohnenverordnung geregelt und sind von uns ebenfalls in einem separaten Artikel zusammengefasst und werden dort bei Bedarf aktualisiert. Um den Rahmen dieses Artikel nicht zu sprengen, findet ihr im Ratgeber Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? Die Drohnenverordnung im passenden Abschnitt alle wichtigen Infos zu den aktuell geltenden Flugverboten mit Drohnen.
Bei der Landesluftfahrtbehörde kann unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, sollte euer Flugziel einer Flugverbotszone entsprechen.
Zusammenfassung
Kommerzielle Flüge unterscheiden sich in einigen Punkten von privaten Flügen. Hier wurde jedoch mit der Drohnenverordnung aus dem Jahr 2017 nachgebessert, weswegen beispielsweise keine generelle Aufstiegsgenehmigung für jeden kommerziellen Drohnenflug mehr notwendig ist. Als erste Anlaufstelle sollte immer das Ordnungsamt oder die Polizei über einen geplanten Flug in Kenntnis gesetzt werden. Hier bekommt ihr dann weitere Informationen.
Auf Grund der unterschiedlichen Ansprüche an einen kommerziellen Drohnenflug wird man aber in der Regel weit aus mehr bürokratischen Aufwand als bei einem rein privaten Flug zu bewältigen haben, um keine Probleme zu bekommen. Haltet euch daher bitte an die oben genannten Punkte und informiert euch im Zweifelsfall bei einer zuständigen Behörde. Dann wird der Drohnenflug ein voller Erfolg, sowohl für euch, als auch für euren Auftraggeber.
Ich schreibe Rechnungen als Freiberufler und habe eine Steuernummer beim FA. Möchte jetzt auch gewerblich Luftaufnahmen anbieten. Reicht die Freiberuflichkeit dafür oder muss man ein Gewerbe anmelden für eine Drohne.
Hallo Thomas,
danke für deine Frage.
Das ist so ohne weiteres nicht zu beantworten, denn es kommt drauf an was genau du dann machst. Denn erst dann kann das differenziert werden.
Erste Infos um deine Frage konkreter beantworten zu können findest beispielsweise hier:
https://www.gewerbe-anmelden.info/berufe/sonstige/fotograf.html
Zusätzliche Informationen: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/
Im Zweifelsfall raten wir immer dazu direkt beim Finanz- oder Ordnungsamt nachzufragen und genau zu schildern, was man vor hat. Alternativ lässt sich auch ein Steuerberater kontaktieren.
Ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen.
Viele Grüße
Dimitri
Ich möchte für meinen Auftraggeber eine Fläche abfliegen. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass randlich andere Grundstücke mit aufgenommen werden muss ich dann die Einwilligung aller Eigentümer einholen?
Und wenn ich eine Aufstiegerlaubnis beantragen möchte/muss, da ich nicht die Einwilligung des Eigentümers habe (wie oben beschrieben: über Wohngrundstücken für die man keine Genehmigung des Eigentümers hat) ich aber für die Beantragung dann die Einverständniserklärung des Eigentümers mit einreichen muss (siehe oben) wie soll das funktionieren?
Hallo C.,
im Zweifel sollte man immer einen Rechtsberater kontaktieren, gerade im kommerziellen Umfeld. Um Problemen vorzubeugen, würden wir dir raten die Einverständnis aller angrenzender Grundstückseigentümer einzuholen.
Zur Ausnahmegenehmigung:
Da es unterschiedliche Arten von Genehmigungen gibt, sind zum Teil auch unterscheidliche Dokumente einzureichen. Die Liste oben nennt alle uns bekannten möglichen Dokumente. Im Einzelfall (wie bei dir für die Ausnahmegenehmigung zum überfliegen fremder Grundstücke) wird entsprechend natürlich keine Einverstädniserklärung notwendig sein (wir passen diese Passage im Text nochmals an).
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Zu beachten ist natürlich, dass ich hier keine offizielle Rechtsberatung anbiete sondern lediglich eigene Erfahrungen wieder gebe.
Viele Grüße
Dimitri
Ich nutze meine Drone privat (bin versichert, Drone ist gekennzeichnet). Ein befreundeter Fotograf möchte Luftbilder als Dienstleistung anbieten, besitzt jedoch keine eigene Drone und hat bei mir meine Drone zur Miete und mich als Pilot angefragt. Ich bin also quasi Assistent des Künstlers.
Was gilt es hier zu beachten? Ist eine Aufstiegsanmeldung bei den Behörden, Aufstiegseinwilligung des Grundstückseigentümers und führen eines Flight-Logbuchs durch mich ausreichend? Muss der Fotograf selbst eine allg. Aufstiegserlaubnis beantragen?