Grundstückseigentümer herausfinden

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 3 Min. Lesen
Über mehrere Wege kann man die Eigentümer eines Grundstücks herausfinden. Bild: pixabay

Wenn man mit seiner Drohne fremde Grundstücke überfliegen oder von diesen Starten und Landen will, braucht man die Genehmigung des Grundstückseigentümers. Doch wie findet man eigentlich heraus wem ein fremdes Grundstück gehört? Wir zeigen euch einige Möglichkeiten auf.

Rechtliche Lage

Jedem Drohnenpiloten sollte bewusst sein, dass man nicht einfach so fremde Grundstücke mit seiner Drohne überfliegen darf oder von diesen starten bzw. auf diesen landen darf. Es ist immer die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten notwendig. Nur mit dieser Einverständniserklärung ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Welche Wege es gibt um an den Eigentümer eines Grundstücks zu kommen, möchten wir euch nachfolgend aufzeigen.

Nachbarn / Bewohner fragen

Die naheliegendste und vermutlich einfachste Methode ist es die Bewohner des Grundstücks direkt zu fragen. Das ist in der Regel aber nur ohne Probleme möglich, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt, im Idealfall um ein Grundstück mit Wohnhaus. Sollte es sich um ein unbebautes Grundstück handeln oder die Bewohner nicht ohne weiteres aufzufinden sein, können die angrenzenden Nachbarn gefragt werden. Auf diese Weise kann man schnell und unbürokratisch an die nötige Information kommen. Dabei sollte man sein Anliegen natürlich höflich darlegen und erklären, warum man die Besitzer gerne ausfindig machen will. Einige Nachbarn könnten sicher misstrauisch werden, wenn fremde vor der Tür stehen und nach den Besitzern fragen.

Grundbuchamt

„Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.“ – wikipedia.org

Das Grundbuchamt ist ein öffentliches Register über Grundstücke und hat unter anderem die Aufgabe die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke zu pflegen. Es ist jedoch nicht jeder berechtigt Auskunft aus dem Grundbuch einzuholen (Grundbuchauszug). Dafür bedarf es eines „berechtigten Interesses“ der anfragenden Person. Ob ein geplanter Drohnenflug ein berechtigtes Interesse darstellen kann, könnte von Fall zu Fall entschieden werden. Als eine mögliche Quelle zum Ausfindig machen eines Grundstückseigentümers sollte das Grundbuchamt aber nicht unerwähnt bleiben.

Zu finden ist das Grundbuchamt in der Regel im ortsansässigen Amtsgericht. Hier kann eine kurze Onlinesuche mit den Stichworten „Grundbuchamt“ + „STADT“ schnell weiterhelfen.

Makler kontaktieren

Immobilienunternehmen und Makler sind eine weitere gute Quelle um an Informationen zu Grundstücken zu kommen. Sie sind nicht verpflichtet Auskünfte zu erteilen und dürfen das ggf. auch gar nicht ohne weiteres tun. Durch ihre Kontakte in der Immobilienbranche haben bestimmte Makler unter Umständen aber die Möglichkeit die Eigentümer zu ermitteln oder diese wegen dem geplanten Drohnenflug zu kontaktieren. Hier kann es sein, dass mehrere Immobilienunternehmen / Makler angesprochen werden müssen, da nicht jedes Unternehmen / jeder Makler auch alle Informationen zu jedem Grundstück hat.

Notar beauftragen

Notare können nach Beauftragung ebenfalls Auskünfte aus dem Grundbuch fordern und haben unter Umständen größere Chancen diese auch zu bekommen. Sie brauchen von euch aber ebenfalls ein begründetes Interesse für die Auskunft und dazu eine Vollmacht. Ebenso fallen für einen Notar natürlich Kosten an. Hier ist also abzuwägen, wie wichtig der Überflug eines Grundstücks wirklich ist und ob sich Kosten und Aufwand in dem Fall lohnen würden.

Detektei beauftragen

Eine letzte Möglichkeit um an die Eigentümer eines Grundstücks zu kommen können diverse Detekteien bieten. Je nach Erfahrung und Größe der Detektei können sie ihre Quellen und Mittel nutzen um auf legalem Weg an die Eigentümer zu kommen.

Empfehlenswert ist hier sicher vorerst Detekteien kostenfrei zu kontaktieren und ihnen mit zu teilen worum es geht und ob sie in der Lage sind die Eigentümer zu ermitteln. Wichtig ist auch die Frage nach den Kosten, denn die Preise können je von Detektei zu Detektei stark variieren und auch hier müssen Kosten und Nutzen des Vorhabens abgewogen werden. Für private „Spielereien“ dürfte eine Detektei vermutlich keine Option sein.

Detektei Drohnenflug Grundstückseigentümer
Mit Hilfe einer Detektei kann man an die nötigen Informationen eines Grundstücks kommen. Bild: pixabay

Zusammenfassung

Es gibt einige Möglichkeiten um an die Eigentümer eines Grundstücks zu kommen. Auf diese Weise kann man sich rechtlich absichern, wenn man plant ein fremdes Grundstück mit seiner Drohne zu überfliegen oder auf diesem zu starten oder zu landen. Welche Methode sich für wen am besten eignet hängt stark von dem konkreten Vorhaben und der Lage des Grundstücks ab.

Auch die Kosten können stark schwanken. Während das Fragen der Nachbarn lediglich Zeit in Anspruch nimmt, kann die Beauftragung einer Detektei mehrere hundert bis tausend Euro kosten. Meist wird es leichter sein, ein alternatives Grundstück mit ähnlichen Gegebenheiten zu suchen oder eine Alternative Flugroute zu planen.

Setzt der geplante Auftrag aber den Überflug über ein bestimmtes Grundstück voraus, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob sich der Eigentümer ermitteln lässt und das Projekt realisierbar ist.

Folgen:
Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
2 Kommentare
  • Sorry, aber: Was soll der Quatsch? Natürlich darf man jederzeit fremde Grundstücke überfliegen, solange es sich eben nicht um Wohngrundstücke handelt. Und im übrigen ist bei Wohngrundstücken einzig und allein der Nutzungsberechtigte für die Erlaubnis zuständig, der Eigentümer ist dabei vollkommen irrelevant!

    • Hallo Markus,
      der Beitrag entstand damals primär um die Frage nach Wohngrundstücken zu beantworten oder um bei nicht klar ausgewiesenen Grundstücken auf Nummer sicher zu gehen. Dank der mittlerweile sehr guten Drohnen Karten die es gibt, ist das mittlerweile weitestgehend hinfällig. Den Hinweis, dass es generell erstmal erlaubt ist Grundstücke zu überfliegen und es dann auf die Ausnahmen ankommt (z.B. Wohngrundstücke) ergänzen wir im Artikel.
      Den Hinweis zum Nutzungsberichtigten haben wir aber auch jetzt schon im Artikel stehen.

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