Die aktuelle EU-Drohnenverordnung für Drohnenpiloten ist sein Ende 2020 in Kraft. Wir geben eine kurze Zusammenfassung und einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Zur EU-Drohnenverordnung, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, haben wir bereits einen umfassenden Artikel geschrieben. Wem das aber zu viele Informationen auf einmal sind, der findet in dieser Übersicht hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigste Punkte der EU-Drohnenverordnung.
Im Anschluss sollte man sich dann den umfangreichen Artikel durchlesen und sich durch die weiteren Artikel zu dem Thema hangeln um bestmöglich vorbereitet zu sein.
Folgende Bestandteile der neuen Drohnengesetze fassen wir hier zusammen:
- Risikokategorien (Open, Specific, Certified)
- Drohnen-Klassen (C0-C4)
- Drohnenführerscheine
- Registrierungspflicht und eID
Wie immer der Hinweis: Alle Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr. Sie wurden von uns nach unserem Wissensstand bestmöglich zusammengetragen und werden laufend aktualisiert. Die Nutzung der Informationen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unklarheiten sollte immer die zuständige Landesluftfahrtbehörde kontakiert werden.
Risikokategorien (Open, Specific, Certified)
Der Grundansatz der „neuen“ EU-Drohnenverordnung basiert auf den drei Betriebskategorien OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED. Hier wird der Flugeinsatz anhand des zu erwartenden Risikos eingestuft. Für die meisten Drohnenpiloten wird hier lediglich die Kategorie OPEN von Bedeutung sein.
Die Kategorie OPEN unterteilt sich nochmals in drei Unterkategorien: A1, A2 sowie A3. Relevant zur Einteilung des Risikos in eine der Unterkategorien ist hier in erster Linie der Abstand zu Personen und bebautem Gebiet (Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiet).
A1 beschreibt Flüge über oder nah an Menschen, A2 Flüge die mindestens 30m von Menschen entfernt stattfinden und die Unterkategorie A3 kennzeichnet Flüge weit weg von Menschen und bebautem Gebiet (min. 150m).
Alle Informationen zu den Kategorien und Unterkategorien findet ihr in unserem ausführlichen Artikel zur EU-Drohnenverordnung.
Welche Drohne in welcher Unterkategorie fliegen darf, definiert ab 2021 die sogenannte Drohnen-Klasse.
Drohnen-Klassen (C0-C4)
Zukünftig neu auf den Markt kommende Drohnen müssen vom Hersteller nach bestimmten Vorgaben einer der neuen Drohnen-Klassen C0, C1, C2, C3 oder C4 zugeteilt werden.
Wichtige Kriterien für die Einstufung in die Drohnen-Klassen sind vor allem das Gewicht der Drohne sowie die technische Ausstattung (Return-to-Home Funktion, Remote ID, usw.).
Anhand der Drohnen-Klasse wird festgelegt in welcher Betriebskategorie man die Drohne ohne weitere Genehmigungen betreiben kann und welche Anforderungen entsprechend an den Drohnenpiloten gestellt werden.
Wichtig: Stand Dezember 2020 gibt es noch keine Drohnen mit den neuen Drohnen-Klassen. Bereits verfügbare Drohnen werden daher als Bestandsdrohnen geführt und unterliegen einer Übergangsregelung.
Alle wichtigen Informationen zu den Drohnen-Klassen (auch Bestandsdrohnen) und ihre Zuteilung zu den Betriebskategorien findet ihr in unserem ausführlichen Artikel zur EU-Drohnenverordnung.
Die Anforderungen an den Drohnenpiloten beginnen bei einfachen Dingen wie dem Lesen des Handbuchs und gehen bis zu den beiden neuen EU-Drohnenführerscheinen und der Registrierung des Drohnenbesitzers.
Drohnenführerscheine
Mit der EU-Drohnenverordnung wurden zwei neue EU-Drohnenführerscheine eingeführt. Diese orientieren sich an Art und Umfang an dem bereits hierzulande seit 2017 verfügbaren Kenntnisnachweis, lösen diesen aber EU-weit ab.
Es gibt den …
- EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein oder auch EU-Kenntnisnachweis genannt)
- und das EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer EU-Drohnenführerschein) geben.
Eine Zusammenfassung aller wichtiger Fakten zu den beiden EU-Drohnenführerscheinen haben wir für euch in unserem Artikel EU-Drohnenführerschein – alle Informationen zusammengetragen.
Registrierungspflicht und eID
Die letzte wichtige Säule der neuen EU-Drohnenverordnung ist die Registrierungspflicht von Drohnenbesitzern und der Zuweisung einer sogenannten eID (elektronische Identifikationsnummer). Drohnenbesitzer müssen sich unter bestimmten Bedingungen in einer zentralen EU-weiten Datenbank eintragen und bekommen dann eine eindeutige Nummer zugewiesen, die eID.
Diese eindeutige Nummer muss entsprechend auch an der Drohne platziert werden (vergleichbar mit der bisher bekannten Drohnen Kennzeichnungspflicht).
So sollen die Eigentümer einer Drohne auf einfache Weise auch länderübergreifend identifiziert werden können, beispielsweise bei Unfällen oder direkt während des Fluges mittels RemoteID (Fernidentifikation).
Auch zur Registrierungspflicht haben wir bereits einen umfassenden Artikel geschrieben – Registrierung und Kennzeichnung – eID – EU-Drohnenverordnung.
Weiterführende Artikel zum Thema
- EU Drohnenverordnung
- EU-Drohnenführerschein – alle Informationen
- Registrierung und Kennzeichnung – eID – EU-Drohnenverordnung
Quellen zur EU-Drohnenverordnung:
Zusammenfassung
Die EU-Drohnenverordnung macht vieles anders aber orientiert sich doch an bereits bekannten vorhergehenden Regelungen. Sie zu kennen ist seit dem 31.12.2020 für alle Drohnenpiloten Pflicht. Mit unserer kurzen Zusammenfassung liefern wir euch die wichtigsten Eckdaten zu den Regelungen. Sie dient als Einstieg in das Thema. Es ist aber unumgänglich sich mit den ausführlichen und im Beitrag verlinkten weiterführenden Artikel zu den neuen Gesetzen vertraut zu machen, um diese wirklich zu verstehen.
Lasst euch dabei nicht vom Umfang abschrecken, am Ende ist alles gar nicht mal so wild. Solltet ihr dennoch Fragen haben, dann zögert nicht unterhalb des jeweiligen Artikels einen Kommentar da zu lassen.