Alle Gesetze und Regelungen der EU-Drohnenverordnung zur DJI Mini 2
EU-Drohnenverordnung – DJI Mini 2
Die neue EU-Drohnenverordnung tritt am 31.12.2020 in Kraft und löst die bis dahin gültige deutsche Drohnenverordnung ab. Was das für Besitzer einer DJI Mini 2 im Einzelnen bedeutet, fassen wir in diesem Artikel zusammen.
Mit der neuen EU-Drohnenverordnung treten zum Start in das Jahr 2021 neue Gesetze und Regelungen für den Betrieb von Drohnen in Kraft. Welche Auswirkungen diese neuen Regelungen auf Besitzer einer DJI Mini 2 (Test) haben, fassen wir in diesem Artikel übersichtlich zusammen.
Alle Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort könnt ihr euch einen umfassenden Überblick über die neuen Gesetze verschaffen, die zum Start in das Jahr 2021 EU-weit Gültigkeit bekommen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns nur auf die wichtigsten Punkte, die die DJI Mini 2 betreffen.
Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.
DJI Mini 2 als Bestandsdrohne eingestuft
Nach EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Mini 2 keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt deshalb eigenständigen Regelungen.
Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.
Hinweis: Stand Dezember 2020 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Klassifizierung.
Bestandsdrohnen werden daher nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff mass – MTOM). Dieses liegt bei der DJI Mini 2 bei <249g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht unter 500g eingestuft.
AnzeigeRegelungen und Gesetze für die DJI Mini 2
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Aufgrund dieser Zuweisung müssen sich Besitzer einer DJI Mini 2 an folgende Regelungen halten:
- es herrscht Versicherungspflicht
- die Anleitung der DJI Mini 2 muss gelesen werden
- Flug nur in Sichtweite erlaubt
- maximale Flughöhe beträgt 120m
- Registrierung des Drohnenbesitzers notwendig
- Kennzeichnung der DJI Mini 2 mit eID des Drohnenbesitzers notwendig (siehe Link zur Registrierung)
- geflogen werden darf die DJI Mini 2 in allen Unterkategorien (A1, A2, A3) der Kategorie OPEN (siehe dazu EU-Drohnenverordnung)
- es ist kein Drohnenführerschein notwendig (weder EU-Kompetenznachweis noch EU-Fernpiloten-Zeugnis) egal in welcher Unterkategorie geflogen werden soll
- Flugverbotszonen sowie weitere nationale Beschränkungen (Flug über fremde Grundstücke nur mit Genehmigung, Privatsphäre beachten, usw.) einhalten.
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Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen (siehe Beitrag zur EU-Drohnenverordnung).
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FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mini 2
Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.
Ja, als Besitzer einer DJI Mini 2 muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung ab dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.
Nein, für die DJI Mini 2 ist keiner der beiden verfügbaren EU-Drohnenführerscheine notwendig. Genauere Informationen dazu findet ihr im Artikel.
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Kategorien: Drohnen-Wissen
Für die DJI Mini2 ist nur für den Überflug von privaten Wohn(!!)-Grundstücken eine Genehmigung des Grundstücksbesitzers erforderlich.
Mir fällt auf, dass in den meisten Erläuterungen zu der neuen EU-Drohnenverordnung nicht genau genug zwischen privaten Grundstücken (viele Felder, Wiesen, Wälder sind in privatem Besitz) und privaten Wohngrundstücken unterschieden wird.
Hast du dafür eine Quelle? Wo wird denn explizit gesagt, dass nur private WOHNgrundstücke eine Erlaubnis erfordern?
Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich ALLE privaten Grundstücke nicht einfach betreten bzw. überflogen werden dürfen.
Der Landwirt darf dich doch auch von seinem Feld vertreiben, egal ob er da wohnt oder nicht.