DJI Mini 2 Gesetze und Regeln

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 3 Min. Lesen
Alle Gesetze und Regelungen der EU-Drohnenverordnung zur DJI Mini 2

Welche Regeln und Gesetze gibt es beim Fliegen der DJI Mini 2 Drohne zu beachten? Wir fassen die wichtigsten Punkte der EU-Drohnenverordnung für die DJI Mini 2 für euch zusammen und geben euch weiterführende Informationen.

Mit der EU-Drohnenverordnung traten zum Start in das Jahr 2021 neue Gesetze und Regelungen für den Betrieb von Drohnen in Kraft. Welche Auswirkungen diese neuen Regelungen auf Besitzer einer DJI Mini 2 (Test) hatten, fassen wir in diesem Artikel übersichtlich zusammen.

Alle Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung findet ihr in dem verlinkten Artikel. Dort könnt ihr euch einen umfassenden Überblick über die neuen Gesetze verschaffen, die zum Start in das Jahr 2021 EU-weit Gültigkeit bekommen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns nur auf die wichtigsten Punkte, die die DJI Mini 2 betreffen.

Hinweis: Auch wenn wir diesen Artikel stets aktuell halten, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel erkundigt ihr euch bitte immer nochmals direkt bei den in diesem Artikel genannten Quellen über aktuell gültige Regelungen.

DJI Mini 2 als Bestandsdrohne eingestuft

Nach EU-Drohnenverordnung besitzt die DJI Mini 2 keine Einstufung in die neue EU-Klassifizierung für Drohnen (Klassen C0-C4 – siehe dazu Artikel zur EU-Drohnenverordnung). Deswegen wird sie als sogenannte Bestandsdrohne geführt und unterliegt deshalb eigenständigen Regelungen.

Darunter fallen alle Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch nicht nach EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden.

Bestandsdrohnen werden daher nicht nach Eigenschaften der C-Klassifizierung bewertet und unterteilt, sondern nach ihrem maximalen Abfluggewicht (maximum takeoff massMTOM). Dieses liegt bei der DJI Mini 2 bei <249g. Sie wird daher in einer Kategorie von Drohnen mit einem Gewicht unter 500g eingestuft.

Zur offiziellen DJI Mini 2 Produktseite*

Regelungen und Gesetze für die DJI Mini 2

Aufgrund dieser Zuweisung müssen sich Besitzer einer DJI Mini 2 an folgende Regelungen halten:

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  • Gewicht <250g
  • 4k-Videoauflösung
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Wer abweichend dieser Regelungen fliegen will, wird um Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und der Einstufung in die Kategorie SPECIFIC nicht herum kommen (siehe Beitrag zur EU-Drohnenverordnung).

Quellen: LBA / EASA

Was passiert ab dem 01.01.2024?

Der Betrieb von Bestandsdrohnen wird auch nach dem 01.01.2024 erlaubt sein. Jedoch greifen dann weitere Einschränkungen. Mit einem Abfluggewicht (MTOM) kleiner 250g ist der Betrieb dann nach wie vor noch in der Kategorie OPEN A1 erlaubt. Drohnen mit einem MTOM ab 250g und bis einschließlich 25kg dürfen dann jedoch nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Eine fehlende Zertifizierung wird dann, Stand jetzt, deutliche Einschränkungen mit sich bringen.

Mehr dazu: DJI erwägt Nachprüfung von Bestandsdrohnen für C-Klassifizierung

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FAQ – EU-Drohnenverordnung DJI Mini 2

Welche Gesetze und Regeln gelten für die DJI Mini 2 im Rahmen der EU-Drohnenverordnung?

Alle Informationen dazu haben wir kurz und verständlich im Artikel zusammengefasst.

Muss ich mich als Drohnenpilot der DJI Mini 2 registrieren?

Ja, als Besitzer einer DJI Mini 2 muss man sich laut neuer EU-Drohnenverordnung ab dem 31.12.2020 beim LBA registrieren. Alle Informationen dazu gibt es im Artikel.

Brauche ich einen Drohnenführerschein für die DJI Mini 2?

Nein, für die DJI Mini 2 ist keiner der beiden verfügbaren EU-Drohnenführerscheine notwendig. Genauere Informationen dazu findet ihr im Artikel.

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Letzte Aktualisierung am 24.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
2 Kommentare
  • Für die DJI Mini2 ist nur für den Überflug von privaten Wohn(!!)-Grundstücken eine Genehmigung des Grundstücksbesitzers erforderlich.

    Mir fällt auf, dass in den meisten Erläuterungen zu der neuen EU-Drohnenverordnung nicht genau genug zwischen privaten Grundstücken (viele Felder, Wiesen, Wälder sind in privatem Besitz) und privaten Wohngrundstücken unterschieden wird.

    • Hast du dafür eine Quelle? Wo wird denn explizit gesagt, dass nur private WOHNgrundstücke eine Erlaubnis erfordern?
      Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich ALLE privaten Grundstücke nicht einfach betreten bzw. überflogen werden dürfen.
      Der Landwirt darf dich doch auch von seinem Feld vertreiben, egal ob er da wohnt oder nicht.

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