Als Drohnenpilot musst du dich zwingend mit dem Thema Sicherheitsabstände für Drohnen auseinandersetzen. Wir erklären dir die wichtigsten Sicherheitsabstände die du kennen musst um mit deiner Drohne regelkonform zu fliegen.
Da die EU-Drohnenverordnung einen risikobasierten Ansatz bei der Ausgestaltung der Regeln und Gesetze verfolgt, spielt das Thema Sicherheitsabstände eine große Rolle. Je größer der Abstand von Drohnen zu unbeteiligten Personen oder bestimmten Arten von Grundstücken ist, desto geringer ist natürlich das Risiko für Unfälle.
Im Rahmen dieser Verordnung gibt es verschiedene Sicherheitsabstände für Drohnen, die für Drohnenpiloten relevant sind. Um diesen Artikel übersichtlich zu halten und die meisten Fälle abzudecken, konzentrieren wir uns hier auf die Sicherheitsabstände bei Drohnenflügen in der Open Kategorie (A1, A2, A3). Die Sicherheitsabstände für die Specific Kategorie behandeln wir gesondert in unserer SORA Artikelserie (Teil 1: Was ist SORA?).
Worauf bezieht sich der Sicherheitsabstand?
In der Open Kategorie bezieht sich der Sicherheitsabstand immer von der fliegenden Drohne zu unbeteiligten Personen oder bestimmten Arten von Grundstücken (siehe unten).
Übersicht der wichtigsten Sicherheitsabstände für Drohnen in der Open Kategorie
Zu Beginn direkt die Zusammenfassung der wichtigsten Sicherheitsabstände für Drohnen, die du als Drohnenpilot für Flüge in der Open Kategorie kennen musst. Danach gehen wir ins Detail und unterscheiden zwischen festen Abständen, die direkt in absoluten Zahlen (in Metern) angegeben werden und variablen Abständen, die abhängig von der Flugsituation sind, um das Verständnis der angegebenen Werte zu erleichtern.
Betriebskategorie | Abstandsregeln |
---|---|
Open A1 | Es gibt keine fest definierten oder variablen Abstände die bei Flügen in A1 zu unbeteiligten Personen oder Wohngebieten eingehalten werden müssen. |
Der Überflug von Menschenansammlungen ist jedoch in der gesamten Open Kategorie verboten. | |
Mit C1-Drohnen sollten Überflüge von unbeteiligten Personen vermieden werden. Wenn das nicht gelingt, sollte die Dauer des Überflugs auf ein Minimum reduziert werden. | |
Open A2 | Abstand zu unbeteiligten Personen beträgt mindestens 30m |
Fliegst du deine Drohne höher als 30m, muss du die 1:1-Regel anwenden (siehe unten) und den Abstand entsprechend anpassen. | |
Verfügt deine Drohne über einen „Langsamflugmodus“ bei der sie maximal 3m/s fliegt, kannst du den Abstand zu unbeteiligten Personen auf mindestens 5m reduzieren, musst jedoch auch hier die 1:1-Regel beachten. | |
Unbeteiligte Personen dürfen in A2 unter keinen Umständen überflogen werden. | |
Open A3 | Der Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen beträgt mindestens 30m. Es muss zusätzlich die 1:1-Regel und die maximale Geschwindigkeit der Drohne beachtet werden, wodurch der Abstand höher ausfallen kann (höchster Wert zählt). |
Der Abstand von Drohne zu Wohn-, Industrie-, Naherholungs- und Gewerbegebieten beträgt mindestens 150m. | |
Unbeteiligte Personen dürfen in A2 unter keinen Umständen überflogen werden. |
Fest definierte Sicherheitsabstände für Drohnen
Folgende fest definierte Sicherheitsabstände musst du als Drohnenpilot bei Flügen in der Open Kategorie kennen.
Open A1:
- Keine fest definierten Abstände
Open A2:
- Abstand zu unbeteiligten Personen: mindestens 30m
- Abstand zu unbeteiligten Personen im „Langsamflug“-Modus: mindestens 5m
- Hinweis: In der Open A2 Unterkategorie gilt zusätzlich die variable 1:1-Regel für den Sicherheitsabstand (siehe unten)
Open A3:
- Abstand zu unbeteiligten Personen: mindestens 30m
- Abstand zu Wohn-, Industrie-, Naherholungs- und Gewerbegebieten: mindestens 150m
Variabler Sicherheitsabstand für Drohnen
Die folgende Abstandsregel ist nicht in absoluten Zahlen festgelegt, sondern man muss sie berechnen. Doch keine Angst, hohe Mathematik ist hier nicht notwendig. Die kleine „Formel“ ist sehr leicht gehalten und einfach zu merken.
Die 1:1-Rgel
Im letzten Absatz bereits angesprochen, ist die 1:1-Regel wohl die bekanntest variable Abstandsregel die die meisten Drohnenpiloten bereits kennen sollten.
Sie besagt ganz einfach, dass der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen der Flughöhe entsprechen muss. Das bedeutet: Fliegst du mit deiner Drohne 50m hoch, musst du mindestens 50m Abstand halten. Fliegst du 75m hoch, entspricht das 75m (eben 1:1).
Der Hintergrund: Je höher du mit deiner Drohne fliegst, desto größer ist der Radius, in dem sie abstürzen kann und desto größer ist der Schaden, den sie anrichten kann. Dementsprechend nimmt die Entfernung mit der Höhe zu.
Geschwindigkeitsbasierender Abstand
Bei Flügen in Open A3 muss ein weiterer variabler Sicherheitsabstand beachtet werden. Dieser richtet sich an die maximale Geschwindigkeit der Drohne und wird wie folgt berechnet:
Mindestabstand (in Metern) = Vmax * 2
Vmax ist die maximale Geschwindigkeit der Drohne. Diesen Wert kannst du in der Regel dem Handbuch deiner Drohne entnehmen.
Beispiel: Fliegst du mit deiner DJI Mavic 3 (Vmax = 21m/s) ergibt sich ein Mindestabstand von 21 * 2 = 42m.
Wie werden „unbeteiligte Personen“ definiert?
Um die Sicherheitsabstände für Drohnen einzuhalten musst du natürlich auch wissen, wer überhaupt als „unbeteiligte Person“ zählt. Hierzu liefert die EASA direkt selbst eine offizielle Erklärung, auf die wir an dieser Stelle verweisen um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
👉 Definition von „unbeteiligten Personen“ laut EASA
Video der EASA zum Thema Sicherheitsabstände für Drohnen
Das folgende Video der EASA erklärt die wichtigsten Punkte rund um Sicherheitsabstände für Drohnen bei Flügen nahe an Menschen.
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