Drohnen fliegen während Corona-Maßnahmen

Dimitri Wolf Von Dimitri Wolf 2 Min. Lesen
Abstand halten und Maske tragen. Das ist auch für Drohnenpiloten das A und O während der Corona-Maßnahmen. Bild: Photo by Markus Winkler/Unsplash

Seit Montag, dem 02. November gelten wieder verschärfte Beschränkungen auf Grund von Corona. Deutschland befindet sich in einem neuen, wenn auch abgeschwächten, Lockdown. Was gibt es hier als Drohnenpilot zu beachten? Was ist noch erlaubt und was nicht? Wir klären auf.

Nachdem die bisherigen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben und die Corona Fallzahlen stetig steigen, hat sich die Bundesregierung für erneute Beschränkungen des alltäglichen Lebens entschieden. Auch wenn dieser erneute Lockdown nicht ganz so strikt wie der erste zu Beginn der Pandemie durchgeführte ist, so gibt es dennoch viele Einschränkungen.

Diesmal haben sich die Länder auf weitestgehend einheitliche Regelungen geeinigt, auch wenn es nach wie vor zu abweichenden Maßnahmen kommen kann. Einen Überblick liefert hier beispielsweise die Tagesschau Seite.

Von den Maßnahmen und Beschränkungen sind vor allem Freizeitaktivitäten und die Gastronomie betroffen. Während sich nur noch maximal 10 Leute aus höchstens 2 Haushalten in der Öffentlichkeit treffen können und private Feiern quasi nicht mehr erlaubt sind, muss die Gastronomie den Betrieb soweit einstellen, dass Speisen und Getränke nur noch zum Mitnehmen angbeoten werden können. Weiterführende Informationen gibt es auch auf der Seite von hessen.de.

Bitte beachten: Wir geben hier nur Informationen nach unserer eigenen Auffassung wieder. Wer sicher gehen will sollte immer die aktuellen Regelungen seines Bundeslandes oder seiner Region beachten, die man auf der entsprechenden Seite finden kann.

Was müssen Drohnenpiloten beachten?

Drohnenpiloten müssen natürlich ebenfalls alle gültigen Maßnahmen beachten. Vor allen Dingen betrifft es hier die Anzahl der Personen und Haushalte, mit denen man gemeinsam unterwegs sein darf. Auch an die Abstands– und Maskenpflicht muss man sich natürlich als Drohnenpilot halten.

Wer etwas für sich alleine abseits von Menschen Drohne fliegen will, kann das aber nach wie vor ohne Probleme erledigen. Hier werden soweit keine Beschränkungen vernachlässigt oder verletzt.

Gewerbliche Drohnenpiloten werden hier etwas mehr mit Abstands– und Maskenregelungen konfrontiert sein, wenn Aufträge bei Kunden oder in der Nähe von Menschen durchgeführt werden müssen. Aber auch hier gibt es kein generelles Verbot. Das heißt: mindestens 1,50m Abstand halten und eine Mund-Nasen-Maske tragen. Wer sich an alle Maßnahmen die am gewünschten Flugort gelten hält, kann seine Drohne ohne große Einschränkungen fliegen.

Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes, müssen eingehalten werden.

hessen.de

Und immer dran denken: Auch während Corona gilt natürlich die hierzulande gültige Drohnenverordnung, in der grundsätzlich geregelt ist, wann man unter welchen Auflagen wo fliegen darf.

Haltet euch also bitte an alle Regeln und einem sicheren Flug steht nichts im Weg. Bleibt gesund und guten Flug!

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Dimitri ist Gründer von DeinDrohnenpilot.de und seit 2021 bei skyzr tätig. Das Thema Drohnen fesselt ihn bereits seit 2016. Wenn er nicht gerade mit der Drohne unterwegs ist kümmert er sich neben der Planung und Ausarbeitung neuer Konzepte für die Plattform auch um das Schreiben und Erstellen der Inhalte. Darüber hinaus ist er auch für die technische Umsetzung und Wartung zuständig. Dafür helfen ihm seine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie sein Bachelor in Medieninformatik.
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